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Bundeskanzlerin Merkel beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - Wirtschaftsfragen und Menschenrechtsfragen

Offener Brief

Sehr geehrte Frau Merkel,

in Ihrer Rede vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben Sie gesagt:

"Wirtschaftsfragen und Menschenrechtsfragen dürfen keine Gegensätze sein."

Dem kann man nur zustimmen.

Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Menschenrecht, das nicht zugunsten der Wirtschaftsinteressen der Meisterbetriebe verletzt werden darf. Seit März 2007 hat das Bundesverfassungsgericht bei 19 Verfassungsbeschwerden gegen Durchsuchungen wegen angeblich unerlaubter Handwerksausübung festgestellt, dass die Durchsuchungsbeschlüsse rechtswidrig waren. Derartige Durchsuchungen finden in Deutschland tausendfach statt. Nur die wenigsten Betroffenen haben den finanziellen Rückhalt und die psychische Kraft sich über viele Jahre gegen diese Menschenrechtsverletzung zu wehren - einige Betroffene musste über sechs Jahre auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts warten! Damit hat selbst das Verfassungsgericht das Menschenrecht auf ein faires Verfahren selbst verletzt. Zu diesem Menschenrecht auf faire Verfahren gehört nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch eine angemessene Bearbeitungszeit für Gerichtsverfahren wegen schwerer Grundrechtseingriffe.

Frau Merkel, trotz dieser eindeutigen Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts werden weiterhin Durchsuchungen durchgeführt, die offensichtlich nicht den Anforderungen des Verfassungsgerichts an solche Durchsuchungen genügen.

Frau Merkel, sorgen Sie dafür, dass nicht weiter die Meisterinteressen an der Vernichtung von Konkurrenzbetrieben dazu führen, dass das Grund- und Menschenrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung mit Füßen getreten wird. Dies ist für einen Rechtsstaat untragbar, zumal die dafür zuständigen Behörden sich beharrlich weigern auch nur Auskunft darüber zu geben, welche Angaben bei einer einzelfallbezogenen Frage gemacht werden müssen, um der Behörde eine verlässliche Beurteilung der handwerksrechtlichen Fragen zu ermöglichen.

Wenn Sie schon - wie sie uns Anfang 2006 haben mitteilen lassen - Ihre sonstigen Stellungnahmen und schönen Worte zu Freiheit und Selbstverantwortung nicht auf den Meisterzwang bezogen haben wollen, dann sorgen Sie bitte wenigstens dafür, dass die Behörden den Meisterzwang im Sinne eines Gefahrenabwehrgesetzes umsetzen - immerhin wird die empfindliche Einschränkung des Grund- und Menschenrechts auf freie Berufswahl mit der angeblichen Gefahr von Gesundheit und Leben von Dritten begründet. Eine Umsetzung des Gesetzes zur Abwehr dieser Gefahren würde jedoch bedeuten, dass mit Mitteln der Information und umfassenden Aufklärung versucht wird, handwerksrechtliche Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. Information und Aufklärung wird zurzeit von den zuständigen Behörden nicht geleistet. Sie verweigern jegliche Auskünfte über handwerksrechtliche Abgrenzungsfragen und beraten häufig falsch.

Frau Merkel, nehmen Sie die 19 stattgegebenen Verfassungsbeschwerden zu Durchsuchungen wegen angeblicher handwerksrechtlicher Ordnungswidrigkeiten zum Anlass, den Meisterzwang abzuschaffen!

Setzen Sie zumindest bei den Ordnungsbehörden durch, dass diese das Gesetz im Sinne eines Gefahrenabwehrgesetzes umsetzen - also durch Information und umfassende Aufklärung und nicht durch unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen.

Hier die Aktenzeichen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Durchsuchungen wegen angeblichem Verstoß gegen den Meisterzwang:

Mit freundlichen Grüßen

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