http://www.buhev.de/ Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker
für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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17. April 1994 - Es ist soweit: Handwerker gründen den BUH

Am Sonntag, den 17. April gründeten Handwerkerinnen und Handwerker den BUH e.V. Damit begann eine kontinuierliche Arbeit, die die Einführung der Gewerbefreiheit im Handwerk zum Ziel hat. Die Initialzündung kam von Reisenden aus dem Schacht "Axt und Kelle".


Zum Jubiläum erhielten wir einge Grußadressen

So gratulieren uns die Tischlerinnen:




Die Holzfachfrauen organisieren das bundesweite Tischlerinnentreffen als Fachtagung. Jährlich kommen über 100 Frauen an unterschiedlichen Orten in Deutschland zu interessanten Workshops und spannenden Begegnungen zusammen.

Auf www.tischlerinnen.de vernetzen Frauen aus den Holzbranchen und organiesieren Baustellen, Seminaren, etc..









Auch aus Osnabrück erreichte uns ein kleiner Gruß:



Einen lieben Gruß sandte uns auch das

H + H

Versicherungskontor Hamburg

"Der Meisterzwang - Qual oder Qualitätsmerkmal?

Es gibt eine Menge Irrtümer, die sich im Laufe der Jahrhunderte geklärt haben. So ist die Erde anerkanntermaßen keine Scheibe mehr, sondern eine Kugel. Das Verbrennen von kräuterkundigen Frauen als vermeintliche Hexen gilt als unschicklich und ist zumindest in Europa verboten. Nur die Handwerksordnung, die teilweise noch immer Bestimmungen der mittelalterlichen Zunftordnung enthält, wird auch heute noch als Verbraucherschutz und Qualitätssicherung verkauft. Interessant ist dabei, dass der mit dieser Gesetzgebung verbundene Meisterzwang nach seiner Abschaffung im Zuge der Preußischen Reformen 120 Jahre später von den Nazis wieder eingeführt wurde. Und bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde der Meisterzwang aus der Nazizeit übernommen.

Die Meisterordnung verhindert somit seit Jahrhunderten die viel gepriesene Gewerbefreiheit, und stellt angesichts der EU-Vorgaben zur Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU eine Benachteiligung für einheimische Handwerker/innen dar. Die Kriminalisierung der Tätigkeit von freien Handwerker/innen als Schwarzarbeit, sobald diese mit den in der Handwerksrolle "geschützten" Verrichtungen kollidiert, erinnert an vergangene Jahrhunderte mit ihren repressiven Gesetzen.

Qualitätssicherung durch die Handwerkskammern? In ihrer Imagekampagne äußern sich die Handwerkskammern überheblich zur Qualität in den von ihnen vertretenen Meisterbetrieben. Nicht nur, dass sie damit die zwangsweise eingetriebenen Mitgliedsbeiträge verschwenden. Die Schadensstatistiken der Versicherungsgesellschaften sagen da auch etwas Anderes. Und so sind die Beiträge zu Standard-Haftpflichtversicherungen für Handwerker/innen auch entsprechend hoch. Hier werden ständig Schäden verursacht, die zudem noch in ihrer Höhe beträchtlich sind. Kein Wunder - bei dem Stress und dem Druck, der auf Baustellen üblich ist. Und darum gibt es auch nur wenige Versicherungsunternehmen, die sich mit der Versicherung vom Handwerk beschäftigen. Der Gruppenvertrag zur Haftpflichtversicherung der Handwerker/innen im BUH ist nicht ohne Grund so preisgünstig. Die Schadensquote ist hier nämlich deutlich geringer als bei den Handwerks-kammergewerben. Tatsächlich sind die BUH-Mitglieder ganz offensichtlich umsichtiger und gründlicher. Der Anspruch der BUHler/innen, eine gute Arbeit für die Auftraggeber/innen zu machen, zieht sich wie ein roter Faden durch die Jahre der Zusammenarbeit zwischen dem BUH und dem h+h-Versicherungskontor. Hier herrscht ein anderer Geist als im herkömmlichen (Meister-)Betrieb.

Unser Versicherungspartner für den BUH-Gruppenvertrag Haftpflicht musste im Rahmen der Inflation immer mal wieder die Beiträge erhöhen. Aber er hat ständig den Umfang erweitert. Jetzt ist bei Neuverträgen ohne Beitragszuschlag die Privathaftpflicht mit versichert, die Versicherungssumme - das ist die Höchsterstattungssumme im Schadensfall - wurde von 2 Mio auf 3 Mio ¤ erhöht, der Versicherungsschutz gilt weltweit und die bei Versicherern so unbeliebten Tätigkeitsschäden, die in Standard-Verträgen oft gar nicht versichert sind, sind gerade im Versicherungsschutz für den BUH von 100.000 ¤ auf 1 Mio ¤ erhöht worden. Das zeigt: die Beiträge sind nur um die Inflationsrate erhöht worden, aber der Versicherungsschutz wurde erheblich verbessert. Weil die "Mannheimer" (das ist der Versicherer für den BUH-Gruppenvertrag) wegen des guten Schadensverlaufes mit dem BUH jetzt einfach für den Beitrag viel mehr bieten kann und somit die BUH-Mitglieder für ihre qualitativ hochwertige Arbeit belohnt. Es wird bei dem Versicherungsantrag nicht gefragt, ob der bzw. die Antragsteller/in einen Meistertitel hat. Aber nach der BUH-Mitgliedschaft wird gefragt.

Was war noch mal das Qualitätskriterium? Der Meistertitel? Oder die BUH-Mitgliedschaft?

Das h+h-Team gratuliert dem BUH zu 20 Jahren derartig erfolgreicher Arbeit! Wir freuen uns auf viele weitere Jahre der Zusammenarbeit mit dem BUH, wünschen aber, dass zumindest die Repressalien durch Handwerkskammern und Ordnungsämter bald der Vergangenheit angehören - die Erde ist nämlich keine Scheibe!"



Dr. Henning Scherf schreibt:

"Dem BUH gratuliere ich zum 20. Geburtstag. Bei Beginn dieses Bundesverbandes glaubten selbst die grössten Optimisten nicht, daß die unabhängigen Handwerkerinnen und Handwerker mit ihren Kampfansagen gegen die deutsche Handwerksordnung Erfolg haben würden.

Inzwischen gibt es ein Lange Liste von Ausnahmen, die die Selbsätndigkeit von nicht-meistergepüften Gesellinen und Gesellen möglich machen Herzlichen Glückwünsch zu diesem Erfolgen.

Henning Scherf"





20 Jahre Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - Grußadresse des Bundesverbandes für freie Kammern e.V.

Im Namen des Vorstandes des Bundesverbandes für freie Kammern e.V. (bffk) gratuliert Geschäftsführer Kai Boeddinghaus dem Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker zum 20-jährigen Jubiläum.

Der BUH e.V. hat sich aus Sicht des bffk nicht nur als unbequeme Stimme in der Diskussion um den Meisterbrief etabliert, sondern bietet darüber hinaus seinen Mitgliedern und der Politik Expertise im Handwerksrecht und der Handwerkspolitik an. Zur Zukunft des Meisterzwanges in Deutschland kann und will der bffk keine Stellung beziehen.

Dazu sind die Meinungen unter den Mitgliedern im bffk bei diesem Thema zu unterschiedlich. Viel wesentlicher ist aber, dass der bffk von seinen Mitgliedern nur ein Mandat hat, sich zu kammerpolitischen Themen zu äußern. Es kann aber kein Zweifel daran bestehen, dass der BUH e.V. abseits des Themas "Meisterzwang" gerade auch in den Handwerkskammern und Innungen den Finger in die Wunden legt und sach- und fachkundig auf Fehler und Fehlentwicklungen hinweist. Dabei hat sich in den vergangenen Jahren zwischen dem BUH e.V. und dem bffk eine konstruktive Zusammenarbeit entwickelt.

Ein Jubiläum darf und soll man feiern.

Der bffk blickt im Jahr 2016 auf sein 20-jähriges Bestehen. Unser Ehrgeiz wäre es, dass sich unser Verband bis dahin auflösen kann, weil wir mit dem Wegfall des Kammerzwanges in Deutschland dann unsere satzungsgemäßen Ziele erreicht haben. Angesichts der Tatsache, dass sich aktuell das Bundesverfassungsgericht so intensiv wie seit 52 Jahren nicht mehr mit dem Thema "Kammerzwang" beschäftigt, besteht dazu einige Hoffnung. Der bffk schaut seinem Jubiläum also eher zwispältig entgegen. Dem Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker, der seine Mitglieder auch im Alltagsgeschäft fachlich berät und unterstützt, wünschen wir eine unbeschwerte Feier und freuen uns auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit bei den gemeinsamen Themen.



Auch das Netzwerk Selbsthilfe meint es gut mit uns:

Weil wir uns wehren blieb uns (mindestens) ein Grußwort verwehrt:




Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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