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BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Pressemitteilung zum Sondergutachten der Monopolkommission

(Woltersdorf 31.05.2001) Der Berufsverband unabhängiger HandwerkerInnen (BUH e.V.) begrüßt ausdrücklich die erneute Mahnung der Monopolkommission an die Bundesregierung, die Handwerksordnung grundlegend zu reformieren. Anlass für das Sondergutachten war das EuGH Urteil C-58/98 vom 3. Oktober 2000. In dem zugrundeliegenden Fall wurde von einem holländischen Handwerks Unternehmer eine Eintragung in die Handwerksrolle verlangt. Der EuGH hat in seiner Entscheidung festgestellt, daß die bisherige Praxis, Handwerker aus anderen EU-Staaten der Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer zu unterwerfen und mehrmals ihre Zulassungsvoraussetzungen zu überprüfen gegen europäisches Recht verstößt.

Der Handwerksrechtler Horst Mirbach kommentiert: Auch ein Handwerker aus Köln unterliegt keiner erneuten Gewerbeanmeldung, wenn er Dienstleistungen in Hamburg oder München anbietet und ausführt. Dasselbe Recht hat auch ein Unternehmer aus dem europäischen Ausland, bürokratische Hindernisse wie z.B. die Eintragung in Handwerksrolle sind nicht zulässig. Dieses ergibt sich schon aus dem EG-Vertrag.

Die Monopolkommission verweist zurecht auf die Diskriminierung der deutschen Handwerksgesellen hin, denn ihnen bleibt der Weg in die berufliche Selbständigkeit weiterhin verwehrt. "Die Inländerdiskriminierung durch die Handwerksordnung nimmt auf Grund des erleichterten Marktzugangs von Handwerker aus anderen EU-Staaten durch das EuGH-Urteil noch zu." so BUH Vorstandssprecher Thomas Melles.

Wie viele unabhängige wissenschaftliche Gutachten müssen den noch erscheinen, bis die Bundesregierung das Grundrecht auf freie Berufswahl anerkennt? fragt Melles. Bereits 1991 erschien der Bericht der Deregulierungskommission, 1996/97 das 12 Hauptgutachten der Monopolkommission, 2000 der Endbericht zum Forschungsauftrag Nr. 27/97 des Bundeswirtschaftsministeriums für Wirtschaft "Marktzugangsregelungen/Berufszugangsregelungen für technische Dienstleistungen und deren Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit" und jetzt das Sondergutachten der Monopolkommission.

Der BUH warnt bereits seit Jahren vor der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit insbesondere im Bezug auf die Osterweiterung. Englische Kollegen, die oft meisterlich Arbeiten, ohne dieses bescheinigt bekommen zu haben, können ihre beruflichen Fähigkeiten hier direkt und ohne bürokratische Hindernisse anbieten. Es ist höchste Zeit auch in Deutschland die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Dienstleistung-Sektor mit inländischen Fachkräften nachhaltig abzudecken.

In der Woltersdorfer Zentrale des BUH häufen sich seit Jahren die Berichte von Mitgliedern und Interessenten die unter dem Vorwurf angeblicher Schwarzarbeit mit Bußgeldern und Hausdurchsuchungen überzogen werden, obwohl sie ihre Steuern und Abgaben ordentlich bezahlen. Hervorragend ausgebildete Handwerksgesellen werden so von Handwerkskammern aus dem Markt gedrängt und Arbeitsplätze vernichtet.

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