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Strafanzeige gegen Ordnungsbehörden des Kreises Gifhorn und die Kreishandwerkerschaft Gifhorn

Kriminelle in der Kreishandwerkerschaft und Ordnungsbehörde Gifhorn?

Wolterdorf 04.10.01. Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerk BUH e.V. hat am 04.10.01 Strafanzeigen gegen den Kreis Gifhorn, die Kreishandwerkerschaft Gifhorn und gegen unbekannte Personen wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Regeln der Strafprozeßordnung erstattet.

Zum Hintergrund:

Die Kreishandwerkerschaft hat eine Daten-CD über das sogenannte Gifhorner Modell zur Bekämpfung angeblicher Schwarzarbeit verbreitet. Angeboten wurde die CD auf der Homepage der niedersächsischen Kreishandwerkerschaften. Auf dieser CD ist eine Access-Datenbank, die eine Liste von Personen und Firmen enthält, gegen die, wegen angeblich unerlaubter Handwerksausübung (angebliche Verstöße gegen den Meisterzwang) ermittelt wurde. Die Datei enthält außer den Namen der Beschuldigten und deren Adressen auch Angaben über den Ausgang des Verfahrens, d.h. ob es eingestellt wurde, ob es an andere Behörden abgegeben wurde oder ein Bußgeld in bestimmter Höhe rechtskräftig verhängt wurde. Teilweise sind Angaben über Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen sowie persönliche Beziehungen zwischen Beschuldigten enthalten. Auch Auftraggeber von handwerklichen Leistungen sind unter Nennung eines Bußgeldes in der Liste aufgeführt.

Der erste Skandal ist, daß die Gifhorner Ordnungsbehörden diese Daten an die Kreishandwerkerschaft weitergeben haben. Es gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgabe der Kreishandwerkerschaft oder andere Handwerksinstitutionen sich um die Verfolgung von angeblichen Verstößen gegen den Meisterzwang zu kümmern. Dies ist den zur Neutralität verpflichteten Ordnungsbehörden vorbehalten.

Auf der CD konnten wir keinen Hinweis finden, daß die Ordnungsbehörden in Gifhorn Steuerhinterziehung verfolgt haben; dies gehört auch nicht zur ihrer Aufgabe. Es gibt vereinzelte Hinweise auf Verfolgungen wegen Hinterziehung von Sozialabgaben oder Leistungsmißbrauch; hierfür ist die Arbeitsverwaltung zuständig. Die meisten Bußgelder wegen angeblicher Verstöße gegen den Meisterzwang verhängt. Dies zeigt, daß es bei dem sogenannten Gifhorner Modell höchstens am Rande um die Verfolgung Hinterziehung von Steuer oder Sozialabgeaben geht, sondern in erster Linie um den Schutz der Mitglieder der Kreishandwerkerschaft vor mißliebiger Konkurrenz. Dabei wird auch das Grundrecht auf freie Berufsausübung von Handwerkern ohne Meisterbrief durch die Ordnungsbehörden verfassungswidrig unverhältnismäßig beschränkt.

Der zweite Skandal besteht darin, daß die Daten von der Kreishandwerkerschaft Gifhorn öffentlich vertrieben wird.

Dadurch haben die Kreishandwerkerschaft Gifhorn, die Ordnungsbehörden und verschiedene Mitarbeiter bei diesen Institutionen gegen §§ 201 ff StGB (Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs), §§ 44 und 45 Bundesdatenschutzgesetz sowie §§ 474 ff. StPO (Regeln über Datenweitergabe bei Strafverfahren) verstoßen. Diese Straftaten können mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Wir erwarten, daß die Staatsanwaltschaft bei diesen Straftaten unverzüglich die Ermittlungen aufnimmt und die Täter anklagen wird. Wenn bei diesen Straftaten mit gleicher Elle gemessen wird, wie bei angeblichen Verstößen gegen den Meisterzwang, müssen mehrere Personen für mehrere Jahre hinter Gitter. so BUH-Vorstandsmitglied Thomas Melles.


zum Thema ...

Das "Gesetzt zur Bekämpfung der Schwarzarbeit" kennt als Delikte nicht nur die Steuer- und Abgabenhinterziehung sowie die illegale Beschäftigung, sondern auch die "unerlaubte Handwerksausübung".

Gerade diesen Aspekt meinen die Handwerksmeisterverbände meist, wenn sie zur "verstärkten Bekämpfung der Schwarzarbeit" aufrufen. Es geht ihnen dabei wohl weniger um das Geschäftsgebahren ihrer Mitgliedsbetriebe als vielmehr um die Bekämpfung der Konkurrenz ohne Meistertitel.

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