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Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Verfolgungspraktiken in Niedersachsen

In Niedersachsen wird angeblich unerlaubte Handwerksausübung häufig nach dem sogenannten Gifhorner Modell verfolgt. Dies beinhaltet, daß Handwerksorganisationen sich an der Finanzierung von "Ermittlern" beteiligen oder diese in eigener Regie beauftragen.
Von Städten und Kreisen werden die "Ermittler" mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. Außerdem erhalten diese "Ermittler" Bußgeldabhängige "Leistungszulagen".
Durch diese Praxis wird das staatliche Gewaltmonopol außerkraft gesetzt. (siehe auch Verfolgung von Handwerksausübung durch Handwerksorganisationen)

Der Ministerpräsident Wulff hat uns im September 2003 auf Fragen zu diesen Praktiken geantwortet:

Die niedersächsischen Kommunen haben im Zusammenhang mit der Verfolgung von Schwarzarbeit verschiedene Modelle entwickelt, mit denen die Verfolgung effizient und effektiv durchgeführt werden kann. Dem Einsatz von privaten Ermittlern sind dabei durchaus Grenzen gesetzt. Ich habe das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gebeten, entsprechend klarstellende Hinweise an die zuständigen Verfolgungsbehörden zu erlassen.

Ein Mitarbeiter des Ministerpräsidenten hat uns gegenüber dies erläutert, daß er keine Probleme dabei sieht, wenn die Handwerksorganisationen sich an den Kosten der "freien Ermittler" beteiligen. Aber es dürfe nicht sein, daß die "Ermittler" an den Bußgelder beteiligt werden. Dagegen hat ein Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums uns mitgeteilt, daß die Anreizsetzung hohe Bußgelder zu verhängt, indem die "Ermittler" an den Bußgelder beteiligt werden, nicht zu beanstanden sein, aber an der Kostenbeteiligung der Handwerksorganisationen an der Finanzierung von "Ermittler"-Stellen sein nicht zulässig.

Nach unseren Informationen werden trotzdem weiterhin zumindest in manchen Landkreisen "Ermittler" von den Kreishandwerkerschaften oder Handwerkskammern finanziert und an den Bußgeldern beteiligt.

Auf die Frage: "Ist die Bezahlung dieser Ermittler abhängig von der ermittelten Menge von Verstößen gegen die Mitgliedschaftspflicht oder das Schwarzarbeitsverbot oder von der Höhe der aufgrund der Ermittlungen erlassenen Bußgeldbescheide?" (siehe Landtagsdrucksache 15/948 vom 07.04.2004) antwortete der Wirtschaftsminister lapidar: "Grundsätzlich nicht."

Für den Laien klingt diese Antwort so, als ob die "Ermittler" nicht an Bußgeldern beteiligt werden. Jeder juristisch auch nur minimal geschulte weiß jedoch: "Grundsätzlich nicht" bedeutet, daß es einige Fälle gibt in denen von dem Grundsatz abgewichen wird, also die "Ermittler" Bußgeldabhängige Vergütungen bekommen.

Es besteht zumindest der Eindruck, daß das Land seiner Aufsichtspflicht gegenüber den Städten und Landkreisen nicht nachkommt.

Eine Rechtfertigung, warum Mitarbeiter von Handwerkskammern in Niedersachsen bei Hausdurchsuchungen zugegen sind, blieb die Landesregierung bisher auch schuldig.

Braunschweig
Die Stadt Braunschweig setzt einen "Ermittler" im Außendienst zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ein. Dieser "Ermittler" wurde gemäß NGefAG zum Verwaltungsvollzugsbeamten bestellt. Er hat dadurch angebliche Befugnisse zur Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen, zur Platzverweisung, zur Durchsuchung von Sachen , zum Betreten und zur Durchsuchung von Wohnungen und zur Sicherung von Sachen.
Nach unseren Informationen ist dieser Ermittler im Auftrag der Innung des Bauhandwerks und der Kreishandwerkerschaft tätig. D. h. das Anstellungs- oder freie Mitarbeiterverhältnis besteht nicht (nur?) zwischen dem "Ermittler" und der Stadt, sondern zwischen dem Ermittler und den Handwerksorganisationen, die reine Interessenvertretungen sind! Uns ist nicht bekannt, ob dieser "Ermittler" auch Bußgeldabhängige "Leistungszulagen" erhält wie z. B. die Ermittler in Celle und Gifhorn.
Die Stadt beteiligt sich an den Kosten des "Ermittlers" mit einem monatlichen Beitrag von 1.000 DM bis 31.05.2000 und seit dem mit 2.000 DM.
Die Stadt Braunschweig hat in einer Pressemitteilung angekündigt, daß sie unter anderem unerlaubte Handwerksausübung scharf verfolgen will. In der Pressemitteilung war auch eine "Hotline-Nummer" angegeben, unter der Fragen zur Schwarzarbeit (und damit auch zur angeblich unerlaubten Handwerksausübung) beantwortet werden. Dies hat der BUH zum Anlaß genommen, dort nachzufragen, wie verschiedene Handwerksrechtliche Abgrenzungsfragen in Braunschweig beurteilt werden. Bedauerlicher Weise ist die Stadt Braunschweig nicht Willens oder nicht in der Lage derartige Fragen zu beantworten. Alle die von der Stadt Braunschweig wegen angeblich unerlaubter Handwerksausübung verfolgt werden, sollten sich darauf berufen, daß sie nicht Vorsätzlich gegen diese verfassungswidrigen Bestimmungen verstoßen haben. Wenn die Stadt diese handwerksrechtliche Abgrenzungsfragen nicht beantwortet, kann dem Bürger nicht vorgeworfen werden, daß er vorsätzlich gegen diese Bestimmungen verstoßen hat.
Betroffene können diesen Schriftwechsel über das BUH-Büro erhalten. Pressemitteilung des BUH zu diesem Schriftwechsel.
Braunschweiger Zeitung, 21.09.2007: Fahnder erwischte keinen einzigen Schwarzarbeiter - Stadt und Handwerkerschaft beenden jetzt Vertrag
Celle
"Im Landkreis Celle wurde im April 1999 ein verdeckter Ermittler eingestellt. Er wird zu einem Drittel von der Kreishandwerkerschaft bezahlt, obwohl dies die gesetzliche Aufgabe der Stadt und des Landkreises ist." Der "Ermittler" im Außendienst zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hat eine Vertrag als freier Mitarbeiter. Er hat einen Dienstausweis als Verwaltungsvollzugsbeamter. Und er erhält 10 % der vereinnahmten Bußgelder.
Ein Mitarbeiter des Landkreises Celle behauptete gegenüber dem BUH, daß dieser Vertrag nicht mehr besteht. Allerdings konnte der Mitarbeiter nicht kläre, seit wann dieser Vertrag nicht mehr bestehen soll.
Diepholz
Im Landkreis Diepholz wird zumindest ein "Ermittler" eingesetzt, um sogenannte "Schwarzarbeiter" zu fassen und um Bussgelder entsprechend zu verhängen.
Bisher hatten die Innungen zusammen 14.000 Mark und die Kreishandwerkerschaft 6000 Mark zur Finanzierung des Ermittlers beigesteuert. Die 6000 Mark wurden jetzt erneut bewilligt.
Einbeck und Northeim
In den Städten Einbeck und Northeim wird zumindest ein "Ermittler" eingesetzt, um sogenannte "Schwarzarbeiter" zu fassen und um Bussgelder entsprechend zu verhängen.
Dieser "Ermittler" wird mindestens teilweise von den Kreishandwerkerschaft bezahlt.
Der "Ermittler" arbeitet selbständig und ist an der Höhe der Bussgelder beteiligt (Kopfgeld).
Gifhorn
Ein Mitarbeiter in der "Schwarzarbeitsbekämpfung" ist im Rahmen eines Honorarvertrags beschäftigt. Sein monatliche Honorar wird durch eine Leistungszulage ergänzt, die sich an der Summe der jährlich rechtskräftig abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitsverfahren orientiert.
Die Bezahlungsmodalitäten haben sich wohl in den seit der "Ermittler" seine Tätigkeit 1996 aufnahm auch geändert.
Das "Gifhorner Modell" bei der Verfolgung von Handwerkern ohne Meisterbrief
Lüneburg
Der "Fahnder" wird alleine von der Kreishandwerkerschaft bezahlt, Unterstützung gibt es aber von Stadt, Kreis und Arbeitsamt.
Im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg vom 26. April 2006 ist eine "Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit" zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg abgedruckt, in dem geregelt ist (§ 3):
Außerdem beschäftigt der Landkreis einen Gewerbeermittler; Art und Umfang der Beschäftigung sowie deren Entlohnung werden im Einvernehmen mit der Stadt und der Kreishandwerkerschaft Lüneburg festgelegt.
Peine
Im Landkreis Peine wird zumindest ein "Ermittler" eingesetzt, um sogenannte "Schwarzarbeiter" zu fassen und um Bussgelder entsprechend zu verhängen.
Zunächst war ab Sommer 1998 ein "Ermittler" auf Honorarbasis für den Kreis tätig. Mit dem Haushalt 2000 wurde eine Planstelle für einen "Ermittler" geschaffen. Es ist unklar, ob die Kreishandwerkerschaft sich an der Finanzierung dieser Stelle - wie in anderen Landkreisen - beteiligt hat.
Eine Beteiligung der Handwerkskammer ist nicht auszuschließen.
Der "Ermittler" ermittelt, setzt die Bußgelder fest, die der auch behalten kann. Mit den Bussgeldeinnahmen bestreitet der Kreis Sach- und Personalkosten.
Vom Sommer 1998 bis Ende 2000 war ein "Ermittler" als Selbständiger (freiberuflich - wie in anderen Landkreisen) auf Honorarbasis tätig, dann hat sich der Kreis dazu entschieden, aus dem "Ermittler" einen festen Angestellten zu machen. Dies wird damit gerechtfertigt, daß die sogenannten Ermittler die Ermittlungsverfahren auswerten und die Bussgeldverfahren einleiten soll.
Verden
Im Landkreis Verden wird zumindest ein "Ermittler" eingesetzt, um sogenannte "Schwarzarbeiter" zu fassen und um Bussgelder entsprechend zu verhängen.
Dieser "Ermittler" wird seit 1999 von dem Landkreis Verden und der Kreishandwerkerschaft gemeinsam engagiert.
Wolfsburg
Im der Stadt Wolfsburg wird zumindest ein "Ermittler" eingesetzt, um sogenannte "Schwarzarbeiter" zu fassen und um Bussgelder entsprechend zu verhängen.
Dieser "Ermittler" wurde seit 1998 von der Stadt und der Kreishandwerkerschaft eingesetzt.
Informationen zu Schwarzarbeit oder unerlaubte handwerkliche Tätigkeit vom Landkreis Oldenburg

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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