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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Falschinformation durch Kreishandwerkerschaft Göttingen

Kreishandwerkerschaft Göttingen mobilisiert irreführend gegen "Schwarzarbeit". Deshalb wird sie jetzt von einem freien Handwerker abgemahnt.

Im Rahmen der Kampagne, "Schwarzarbeit hinterlässt Spuren", veröffentlicht die Kreishandwerkerschaft Göttingen fehlerhafte Aussagen z. B. zu Gewährleistungsansprüchen von Kunden gegenüber Handwerkern. Außerdem werden zuverlässige Handwerksbetriebe, welche nicht Mitglied der Innung sind, gegenüber den Innungsbetrieben abgewertet und verunglimpft. Gegen diese Fehlinformation und Wettbewerbsverzerrung geht nun der Reetdachdecker, Jonas Kuckuk, vor. Er fordert mit einer strafbewährten Unterlassungserklärung von der Kreishandwerkerschaft, die Veröffentlichungen zur Schwarzarbeit sofort zu korrigieren.

Die Kreishandwerkerschaft verlinkt im Internetauftritt ihrer aktuellen Kampagne auf das Faltblatt "Was kostet eine Handwerkerstunde?" (http://www.schwarzarbeit-hinterlaesst-spuren.de/upload/Handwerkerstunde.pdf). Dort wird behauptet, der Kunde würde „Pfusch-Arbeiten“ riskieren, wenn er Handwerksbetriebe beauftragt, die nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind. Mit dieser Aussage wird völlig außer Acht gelassen, dass die meisten Gewerke von Gesetzes wegen gar nicht in die Rolle eingetragen werden können und, dass man sich im Handwerk auch ohne Rolleneintrag rechtmäßig selbstständig machen kann. Jonas Kuckuk erklärt dazu: "Ich z. B. bin, wie viele andere Handwerker auch, seit über 10 Jahren ganz legal im Handwerk ohne Handwerksrolleneintrag und ohne Meisterbrief selbstständig – nämlich im Reisegewerbe. Der Kunde kann sich bei mir auf hohe Qualität verlassen. Schließlich gelten auch für meisterfreie und handwerkskammerfreie Betriebe die gleichen technischen Vorschriften und Normen wie für alle anderen auch. Mit der Pfusch-Behauptung wird eine eindeutig unzulässige unlautere Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Innungsbetriebe erreicht – vielleicht sogar erwünscht".

Im Faltblatt wird zunächst eine "wettbewerbsverzerrende" Konkurrenz durch Schwarzarbeiter beklagt, um dann einige Zeilen später eine unlautere Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten der eigenen Mitgliedsbetriebe zu unternehmen. Mit der Aufforderung, „vergeben Sie Ihre Aufträge nur an eingetragene Handwerksbetriebe“, nimmt die Kreishandwerkerschaft Göttingen Partei für ihre eigene Klientel und vergrault den freien Handwerkern die Kundschaft. Sie missbraucht in der Öffentlichkeit immer noch bestehendes Ansehen dazu, Konkurrenzbetriebe zu diffamieren und zu diskriminieren. Damit verletzt sie ihre Neutralitätspflicht als Körperschaft öffentlichen Rechts.

Des Weiteren behauptet die Kreishandwerkerschaft in dem Faltblatt: "Sie haben als Verbraucher gegen einen Schwarzarbeiter keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatzansprüche, denn Verträge mit Schwarzarbeitern sind nichtig!" Genau das Gegenteil ist jedoch seit Jahren einhellige Rechtsprechung. Oliver Steinkamp vom Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V.) meint dazu: "Natürlich gelten Gewährleistungsansprüche gegenüber nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieben – genauso im Übrigen wie gegen Meisterbetriebe, die ‚ohne Rechnung’ arbeiten. Hier wird lediglich versucht, ein Geschäft mit der Angst zu machen. Die Kreishandwerkerschaft baut Gespenster auf, die die Kunden in ihre eigenen Arme treiben sollen – mehr steckt nicht dahinter."

Auch der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker wendet sich gegen Schwarzarbeit im Sinne der Hinterziehung von Steuern und Abgaben. "Hier jedoch entpuppt sich der Kampf gegen die ‚Schwarzarbeit’ selbst als eine im höchsten Maße unlautere Werbemaßnahme und Lobbyarbeit für die eigenen Mitgliedsbetriebe und entlarvt das eigentliche Ansinnen der Kreishandwerkerschaft. Jede Behörde im Landkreis Göttingen tut gut daran, sich auf ihre wirklichen Aufgaben zurückzubesinnen und die Neutralitätspflicht einzuhalten", fordert Oliver Steinkamp für den BUH e.V.. Für den Reetdachdecker, Jonas Kuckuk, "sind hier die Kritiker der Elche, selber welche!"

Der Kreishandwerkerschaft empfiehlt der Reetdachdecker die sofortige Löschung der angemahnten Seiten auf der Homepage und das Einstampfen der Faltblätter zur Schwarzarbeit. Denn der Kampf gegen Schwarzarbeit darf nicht auf Kosten von rechtmäßig arbeitenden Handwerkern gehen, die ihre Leistung ordnungsgemäß versteuern.

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