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Kreishandwerkerschaft muss falsche Behauptung über Schwarzarbeit unterlassen

Unter dem Titel "Schwarzarbeit hinterlässt Spuren" wollte die Kreishandwerkerschaft Göttingen die Bürger für die gesellschaftlichen Schäden durch Schwarzarbeit sensibilisieren. Dabei hatte sie vor allem das Wohl ihrer Klientel, der in der Handwerksrolle eingetragenen Meisterbetriebe, im Sinn. Doch in ihrem Eifer stellten die Interessenvertreter falsche Behauptungen auf, deren Verbreitung sie nun unter Strafandrohung unterlassen muss.

Gefordert hatte die Unterlassungserklärung der BUH, der Berufsverband der unabhängigen Handwerkerinnen und Handwerker. Dazu erklärt der Vorstand des BUH, Jonas Kuckuk:

Die Kreishandwerkerschaft Göttingen (KHS) hat die aus Steuergeldern geförderte Kampagne "Schwarzarbeit hinterlässt Spuren" dazu genutzt, nicht in die Handwerksrolle eingetragene, selbstständige Handwerker zu diskriminieren und in unzulässiger Art und Weise Aufträge für die eigenen Mitglieder zu werben. Die KHS musste nun entgegen ihren Behauptungen eingestehen, dass Handwerker, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind, sehr wohl Gewährleistungspflichten wahrnehmen und nicht mit Schwarzarbeitern gleichzusetzen sind. Es ist für die Bürger allerdings kaum nachvollziehbar, wenn derart unseriöse Kampagnen auch noch mit Steuergeldern des Landkreises finanziert werden.

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