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Reisegewerbe, Minderhandwerk, Freie Tätigkeiten, Unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb, Handwerksähnliche Gewerbe, Zulassungsfreie Gewerbe, Ausnahmebewilligungen, Altgesellenregelung, Meisterprüfung, Probleme mit Behörden?

Das Meisterbafög: Nicht gut aber teuer

Berlin 04.02.02 Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger denn je, doch wegen ihres Mißbrauches als Marktzugangsbeschränkung ist die Meisterprüfung weder ökonomisch noch juristisch EU-fähig, sondern eine nationalsozialistische Altlast! So ist es auch nicht verwunderlich, daß sie bei der jungen Generation so wenig beliebt ist. Bei den Heilberufen bestehen bereits heute konkurrierende EU-Anforderungen.

Bei der Meisterprüfung entscheiden die etablierten Handwerksunternehmer über ihre zukünftigen Konkurrenten und es ist nicht mehr ungewöhnlich, daß den Kandidaten bereits vor der Prüfung ihr Scheitern wegen Marktsättigung angekündigt wird, besonders, wenn sie die Absicht äußern, sich im Bereich ihrer Handwerkskammer selbständig zu machen, die Durchfallquoten tendieren immer stärker gegen 100%!

Dabei müssen die Existenzgründungswilligen Fertigkeiten und Wissen nachweisen, die sie für ihr Unternehmen nicht gebrauchen können, wünschenswert wäre eine modulare, berufsbegleitende Ausbildung, die Spezialisierung und bedarfsgerechte Weiterbildung ermöglicht. Dafür müßte die Aus-bildung aber zuerst vom Meisterzwang befreit werden.

Da die deutsche Handwerksordnung nicht mit dem Grundgesetz harmoniert, erreicht sie ihr Ziel des Konkurrenzschutzes für "das Handwerk", das ist die Unternehmergruppe der selbständigen Handwerksmeister, nur über komplizierte rechtliche Konstruktionen, die über weite Strecken mit unklaren Rechtsbegriffen arbeiten und die Manipulation der Ausschreibungspraxis, die den Verbraucher und die öffentlichen Auftraggeber seit der Wiedereinführung der HWO 1953 teuer zu stehen kommen.

Unter den Bedingungen des Meisterzwangs ist das Meisterbafög eine gesellschaftliche Fehlinvestition, die weniger die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen fördert, als vielmehr die Öffentlich-rechtlichen Handwerksorganisationen, die ihr im Wege stehen!

SB für den BUH-Vorstand

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