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Verzicht auf Selbständigkeit von Meistern

In einer Meisterbefragung der Handwerkskammer Koblenz - veröffentlicht im April 2000 - wurde auch gefragt, warum sich Jungmeister nicht selbständig machen. Dazu heißt es in der Veröffentlichung:

Verzicht auf Selbständigkeit

Der in der Vergangenheit meist genannte Grund, sich nicht selbständig zu machen, war das Fehlen einer angemessenen Eigenkapitalbasis. Diesem Argument messen die Ju8ngmeister des Jahrganges 1998/1999, die kein Interesse an einer Existenzgründung zeigen, auch eine entscheidende Rolle bei. 44 Prozent der Meisterprüflinge führen ihr Verbleiben in einer unselbständigen Tätigkeit auf ein zu geringes Eigenkapital zurück.

55 Prozent der nicht selbständigen Meister geben auch an, sich nicht selbständig machen zu wollen, weil sie als Meister in einem Betrieb beschäftigt sind.

Diese Ergebnisse zeigen zweierlei:
  1. Die hohen Kosten für die Meisterausbildung und -prüfung entziehen den zukünftigen Meistern die finanziellen Reserven, die sie für ihre Selbständigkeit so dringend bräuchten.
    Die Handwerksverbände selber klagen regelmäßig über das mangelnde Eigenkapital von Handwerksunternehmen. Häufig wird dies auch als Grund für Insolvenzen von Handwerksbetrieben genannt.
    Die Ursache für die mangelnde Eigenkapitaldecke der Unternehmen und potentieller Existenzgründer liegt auch an der aufgezwungenen Meisterausbildung.
  2. Zum Einen die hohe Zahl von Meistern, die schon nach kurzer Zeit nach bestandener Meisterprüfung eine Meisterstelle haben und zum Anderen das mangelnde Eigenkapital der nicht selbständigen Meister zeigt, daß es keine Meisterreserve gibt, die für Existenzgründungen bereit steht. Entweder fehlt das Geld zur Selbständigkeit - und dies unabhängig davon, wie die Erfolgsaussichten am Markt auch sein mögen, oder die Betroffenen haben eine Stelle und wenn sie diese zugunsten der eigenen Selbständigkeit aufgeben würden, würde beim alten Arbeitgeber ein Meister fehlen.
    Offensichtliche haben es die Handwerksverbände geschafft den Markt zugunsten der Anbieter zu regulieren.

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