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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Reisegewerbe, Minderhandwerk, Freie Tätigkeiten, Unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb, Handwerksähnliche Gewerbe, Zulassungsfreie Gewerbe, Ausnahmebewilligungen, Altgesellenregelung, Meisterprüfung, Probleme mit Behörden?

Probleme bei der Altgesellenregelung

Aus vielen Gesprächen mit Mitgliedern und Interessenten bekommen wir immer wieder zu hören, daß Ordnungsbehörden und insbesondere Handwerkskammern bei der Erteilung von Ausübungsberechtigungen nach § 7b HwO schwer oder nicht erfüllbare Forderungen an den Nachweis der leitenden Tätigkeit stellen. Nachweise die einige Jahre alt sind werden Teilweise abgelehnt. Es werden keine Kriterien benannt, was in einem Arbeitszeugnis stehen muß, damit eine leitende Tätigkeit anerkannt wird, aber bei jedem Zeugnis, daß Betroffene vorlegen, wird bemängelt, daß es nicht ausreiche.

Der Klagen hören wir viele. Diese Klagen möchten wir genauer nachgehen und bitten jeden, dem die leitende Tätigkeit nicht anerkannt wird, uns seine Unterlagen inklusive der Schreiben von der Behörde oder der Handwerkskammer zur Verfügung zu stellen, damit wir diese Unterlagen juristisch auswerten können.

Auch an positiven Erfahrungen sind wir Interessiert.

Dadurch, daß wir viele solcher Unterlagen sichten und auswerten ergeben sich mit Sicherheit rechtliche Gesichtspunkte, die allen für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung oder bei der vollständigen Abschaffung des Meisterzwangs helfen.

Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen an das BUH-Büro:

Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V.
Artilleriestr. 6
27283 Verden
Tel: 04231-9566679
Fax: 04231-9566681

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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