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BUH-Pressemitteilungen, BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang

Klientelpolitik statt Schwarzarbeitsbekämpfung

Stolz berichtet Wirtschaftsminister von Niedersachsen Walter Hirche (FDP) von Erfolgen bei der Schwarzarbeitsbekämpfung. In einer Pressemittelung des Wirtschaftsministeriums vom 02.10.2006 ist von der Aufdeckung von 134 Fällen die Rede. Die meisten Delikte waren angebliche Verstöße gegen die Handwerksordnung also den Meisterzwang. Nach den Beobachtungen des Berufsverbands unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH) handelt es sich bei den hier verdächtigten Firmen regelmäßig um Unternehmen im handwerklichen Umfeld, die Steuern und Sozialabgaben beanstandungslos zahlen. Diesen Unternehmen wird vorgeworfen, dass sie Tätigkeiten ausgeführt haben, die angeblich Meisterbetrieben vorbehalten seien.

"Der Behauptung von Herrn Hirche, die Kommunen würden ‚nicht nur die Delikte verfolgen und ahnden, sondern auch über die Rechtslage informieren und beraten, damit es möglichst gar nicht erst zur Schwarzarbeit kommt' müssen wir widersprechen." so BUH-Vorstandsmitglied Jonas Kuckuk. "Trotz mehrfacher Nachfrage waren weder die Kommunalen Behörden noch das Wirtschaftsministerium in der Lage oder Willens uns Auskünfte zu den zahlreichen handwerksrechtlichen Abgrenzungsfragen zu geben." so Kuckuk weiter.

In der Konsequenz werden durch die Verfolgung von Handwerksausübung ohne Meisterbrief Unternehmensgründungen verhindert und bestehenden Unternehmen in die steuerrechtliche Schwarzarbeit gedrängt - nach dem Motto, was nicht ausgeführt werden darf wird Steuerrechtlich schwarz gemacht.

Fatal ist aus Sicht des BUH, dass das Land bei der Schwarzarbeitsbekämpfung die Kreishandwerkerschaften beteiligt. Am Beispiel der Kreishandwerkerschaft Wolfsburg, wo mittlerweile ein Bußgeld wegen Schwarzarbeit (illegaler Arbeitnehmerüberlassung) von 300.000,- Euro verhängt wurde, könne man sehen, dass so der Bock zum Gärtner gemacht werde so Kuckuk. Die Kreishandwerkerschaften haben bei solchen Aktionen auch zunächst den Schutz vor Konkurrenz und die Vertuschung von Regelverstößen der Mitgliedsbetriebe im Blick. Auch deswegen hat das Bundesverwaltungsgericht mit dem Beschluss 5 B 6/81 vom 22.03.1982 festgestellt, dass Innungen und damit auch die Kreishandwerkerschaften kein Mitwirkungsrecht bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit haben.

"Statt Steuern- und Sozialabgabenhinterziehung zu bekämpfen betreibt Hirche mit seinem Aktionismus Klientelpolitik auf Kosten des Grundrechts auf freie Berufsausübung von Tausenden von Handwerksgesellen" so Kuckuk.

Der BUH vertritt bundesweit Unternehmer im handwerklichen Umfeld - häufig Handwerker ohne Meisterbrief.

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