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Bundesverfassungsgericht stoppt Konkurrenzschutz durch das Hufbeschlagsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner am 11. Dezember 2006 veröffentlichten Entscheidung 1 BvR 2186/06 das Inkrafttreten des Hufbeschlagsgesetzes gestoppt. Im weiteren Verfahren ist insbesondere zu prüfen, ob die im Gesetz enthaltenen Einschränkungen der Berufsfreiheit aus Tierschutzgründen erforderlich sind. Daran hat das Verfassungsgericht bereits Zweifel angedeutet.

BUH-Vorstandsmitglied Jonas Kuckuk kommentiert: „Immer wieder gibt der Gesetzgeber dem Druck interessierter Kreise nach und schränkt den Wettbewerb mit fadenscheinigen Begründungen ein. Die Reifenhändler wie die Hufschmiede wollen den Markt reglementieren und unter den etablierten Betrieben aufteilen. Dabei geht es nicht um den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, sondern tatsächlich um Schutz vor Wettbewerb durch Anbieter wie z.B. alternative Formen der Hufversorgung und des Hufbeschlags.“

Schon in der Vergangenheit hat das Verfassungsgericht immer wieder der Berufsfreiheit Geltung verschaffen müssen und die Regulierungswut des Gesetzgebers und der am Interesse der etablierten Betriebe ausgerichteten Auslegungspraxis der Verwaltung Schranken gesetzt.

Nach diesem Urteil hofft Kuckuk, dass das Verfassungsgericht auch beim Meisterzwang grundsätzlich prüft, ob dieser zur Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit von Dritten erforderlich ist. Kuckuk argumentiert: „Von den allermeisten Tätigkeiten geht keine Gefahr aus. Davon ist ja offensichtlich auch der Gesetzgeber überzeugt, sonst würde er es nicht zulassen, dass Privatpersonen ihr Auto selbst reparieren oder Reisegewerbetreibende ohne Meisterbrief die volle Kunstfertigkeit eines Handwerks ausüben.“

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