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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Bundestagswahl 2013 - Unabhängige Handwerkerinnen haben die Wahl

Zur Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl am 22.09.2013 hat der BUH die Parteien nach ihren Plänen gefragt.

Die Fragen:

BUH-Wahlprüfsteine 2013

Hier finden Sie unsere Fragen im Original:

Antworten der SPD zum Fragekatalog vom Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker

Frage 1: Wie stehen Sie zu der Forderung, die sogenannte "unerlaubte Handwerksausübung" aus dem Gesetz zu streichen?

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte im Zusammenhang mit der Novelle der Handwerksordnung 2004 einen Entwurf für ein Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vorgelegt (Drs. 15/2573). Im weiteren Gesetzgebungsverfahren verhinderte der Bundesrat die damals geplante Streichung der unerlaubten Handwerksausübung aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit dem Hinweis, dass die Verletzung von handwerksrechtlichen Eintragungs- und gewerberechtliche Anzeigepflichten wesentliche Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Schwarzarbeitsbekämpfung sind.

Frage 2: Wie stehen Sie zu der Forderung, das Reisegewerbe nicht länger bei der Angebotsunterbreitung, Auftragsannahme und bei Werbemaßnahmen einzuschränken?

Das Reisegewerbe nach § 55 der Gewerbeordnung ist ein Ausnahmetatbestand zu den Regelungen des stehenden Gewerbes, vor allem der Meisterpflicht im Handwerk. Eine weitere Ausdehnung des Reisegewerbes würde faktisch zur Aufhebung der Meisterpflicht führen.

Frage 3: Wie stehen Sie zur Forderung, den Meisterzwang im Handwerk gänzlich abzuschaffen?

Mit der Novelle der Handwerksordnung 2004 wurde die Meisterpflicht auf 41 zulassungspflichtige Handwerke beschränkt. Eine vollständige Abschaffung der Meisterpflicht lehnen wir ab.

Frage 4: Werden Sie sich für eine praktikable Formulierung der Abgrenzungsbestimmungen einsetzen und dafür, dass Behörden in Abgrenzungsfragen verbindliche Auskünfte erteilen müssen?

Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen Handwerkern und von Handwerkern gegenüber anderen Gewerben konnten durch die Novelle der Handwerksordnung bereits abgebaut werden. Die Handwerkskammern stellen als Behörden der mittelbaren Landesverwaltung im Einzelfall verbindlich fest, ob eine konkrete Tätigkeit handwerksrollenpflichtig ist. Diese Feststellung unterliegt der Überprüfung durch die zuständigen Gerichte. Nach wie vor scheint es aber teilweise schwierig zu sein, pauschal Abgrenzungen von Tätigkeiten vorzunehmen und dazu allgemein gültige Auskünfte zu geben. Dies ist sehr vom Einzelfall abhängig. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, sollten Ordnungsämter tatsächlich mit drakonischen Maßnahmen gegen Betriebe vorgehen.

Frage 5: Warum birgt das Backen von Brötchen Gefahren für Leib und Leben Dritter, nicht aber das Zubereiten einer rohen Hackfleischspeise in einer Restaurantküche? - Warum ist das Verputzen einer Wand gefährlich, das Verkleiden mit Gipskartonplatten jedoch nicht? - Warum sind meisterfreie Elektroinstallationen seit 60 Jahren in Ordnung, solange sie im Rahmen eines "unerheblichen handwerklichen Nebenbetriebes" ausgeübt werden, nicht aber, wenn sie von einem meisterfreien Handwerksbetrieb ausgeübt werden?

Nach der Novelle der Handwerksordnung ist die Meisterpflicht auf gefahrengeneigte Berufe beschränkt. Gefahrengeneigt bedeutet, dass eine unsachgemäße Ausübung eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit oder das Leben Dritter bedeutet. Aus Sicht der SPD ist es sinnvoll, regelmäßig zu überprüfen, ob die Gefahrengeneigtheit in den einzelnen Handwerken noch gegeben ist. Zu den aufgeführten Beispielen: Der Beruf des Kochs ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Er gehört nicht zum Handwerk, sondern zum Gastgewerbe. Das Verkleiden mit Gipskartonplatten zählt zum Trockenbau, während das Verputzen einer Wand zu den wesentlichen Tätigkeiten des Maurer- sowie des Maler- und Lackierer-Handwerks gehört. Die Vorschriften der Handwerksordnung gelten auch für handwerkliche Nebenbetriebe. Eine Befreiung von der Meisterpflicht sieht die Handwerksordnung nur dann vor, wenn die gesetzlich festgelegte Erheblichkeitsgrenze hinsichtlich der Arbeitszeit unterschritten wird oder es sich lediglich um einen Hilfsbetrieb handelt.

Frage 6: Welche Forderung entwickeln Sie vor dem Hintergrund dieser - und weiterer - Zahlen zur Ausbildungsleistung für die Begründung des Meisterzwangs für Gewerke mit "hoher Ausbildungsleistung"?

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Dezember 2005, dass die Meisterpflicht in besonders gefahrgeneigten Handwerken als Berufszugangsschranke verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Die Meisterpflicht allein aus der Ausbildungsleistung eines Handwerks abzuleiten, ist verfassungsrechtlich problematisch. Wir wollen zeitnah eine Evaluierung der HWO-Novelle von 2004 auf den Weg bringen. Auf der Grundlage von belastbaren Zahlen unter anderem zu den Ausbildungsleistung en bei zulassungspflichtigen Gewerken, bei zulassungsfreien Gewerken, einem Vergleich der Ausbildungsleistung vor und nach der Novelle 2004 etc. - werden wir Forderungen ableiten. Wir wollen vor allem den Wettbewerbsvorteil der deutschen Wirtschaft erhalten, der auch auf der Qualität der dualen Ausbildung beruht, Der Erhalt der Ausbildungsqualität steht für uns an erster Stelle. Wir sind für Vorschläge, wie Aus- und Weiterbildung oder die Unterstützung und Entschädigung von ehrenamtlichen Prüfern organisiert werden könnten offen.

Frage 7 und 8: Sehen Sie bei der Zwitterfunktion der Handwerskkammern Reformbedarf und falls ja, wie könnte eine solche Reform aussehen? / Sehen Sie im Zusammenhang mit - der Beteiligung von Vertretern der Handwerkskammern / Kammerorganisationen an politischen Prozessen, bzw. - der Verfassung der Regeln zu Wahlen der Handwerksgremien laut Handwerksordnung einen Handlungsbedarf?

Die SPD ist offen für sinnvolle Reformvorschläge zur Modernisierung der Handwerkskammern. Die Kammern in der Form öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft sind erforderlich und sachgerecht. Die Rechtsform und die daraus folgende gesetzliche Mitgliedschaft aller Kammerzugehörigen sind Konsequenz der den Kammern übertragenen hoheitlichen Aufgaben sowie der Aufgabe, das Gesamtinteresse der Wirtschaft im Kammerbezirk wahrzunehmen. Die Kammern sind aufgefordert, Effizienz und Transparenz ihrer Tätigkeit zu steigern. Dazu gehören der Abbau kammerinterner Bürokratie, mehr Öffentlichkeit bei den Vollversammlungen und die stärkere Einbindung möglichst aller Mitglieder in die Selbstverwaltung. Die Kammern sollten im eigenen Interesse einen Beitrag zur Stärkung ihrer Akzeptanz bei den Mitgliedsunternehmen leisten, indem sie noch stärker am Gedanken der Selbstverwaltung, der Interessenwahrnehmung sowie der Dienstleistung für die Mitgliedsunternehmen, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, orientieren. Transparenz von Entscheidungen ist ein wichtiger Bestandteil des demokratischen Prinzips. Dazu gehört auch die Transparenz von finanziellen Entscheidungen und Finanzströmen innerhalb der Kammern. Der Zugang zu den Sitzungen der Vollversammlung bzw. Zugang zu den Protokollen dieser Sitzungen sowie den Sitzungen des Präsidiums, die Offenlegung der Haushalte der Kammern, die Offenlegung der Bezüge des Leitungspersonals sowie die Offenlegung der unternehmerischen Aktivitäten wie Beteiligungen können die Transparenz erhöhen. Das Thema Gleichstellung von Mann und Frau ist auch in den Kammern aktuell. Die Repräsentanz von Frauen in den Gremien der Kammern kann und muss verbessert werden. Wir stehen der Forderung nach paritätischer Besetzung der Vollversammlungen der Handwerkskammern positiv gegenüber.

Frage 9: welche Konzepte haben Sie, um diesem Personenkreis Mindeststandards im Bereich der Pflege-, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen?

Kranken- und Pflegeversicherung: Um in Zukunft die Finanzierung der Krankenversorgung gerechter und stabiler zu gestalten, setzt sich die SPD für die Bürgerversicherung ein. Unser Modell einer Bürgerversicherung setzt sich aus drei Beitragssäulen zusammen: Bürgerbeitrag, Arbeitgeberbeitrag und Steuerbeitrag. Der Bürgerbeitrag wird auf diejenigen Einkommensanteile erhoben, welche sich aus selbständiger und unselbstständiger Tätigkeit ergeben. Da der bisherige Mindestbeitrag gerade viele Kleinstselbstständige überfordert, werden wir die Beitragsbemessung in der Bürgerversicherung bei 450,01 Euro beginnen lassen. So werden Selbständige mit geringem Einkommen entlastet und zahlen in Zukunft faire Beiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze wird entsprechend dem heutigen Niveau beibehalten und dem hergebrachten Verfahren fortgeschrieben. Zusatz- und Sonderbeiträge werden abgeschafft. Rentenversicherung: Selbständige, die bislang nicht obligatorisch Altersvorsorge betreiben, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Dabei sprechen wir uns für einkommensgerechte Beiträge aus. Bei der Beitragszahlung soll zudem durch flexible Beiträge der besonderen Einkommenssituation von Selbständigen Rechnung getragen werden. Für Personen, die bereits anderweitig Vorsorge betreiben, sind Vertrauensschutzregelungen notwendig. Arbeitslosenversicherung: Selbständige müssen unter den gleichen Voraussetzungen wie andere Personen auch Zugang zu den Leistungen des SGB III (Arbeitslosengeld, Arbeitsmarktpolitik) und des SGB II (Arbeitslosengeld II, aktive Arbeitsmarktpolitik) haben und dürfen dabei weder benachteiligt noch besser gestellt werden als andere Gruppen Arbeitsuchender. Hierzu muss auch die bisher geltende Beitragshöhe überprüft und ggf. angepasst werden, um ein angemessenes Verhältnis von Beitragseinnahmen und Ausgaben für die betreffende Personengruppe zu erreichen. Wir setzen uns für einen besseren Zugang zur Arbeitslosenversicherung im Rahmen der freiwilligen Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ein. Wichtig ist es, auch den bereits langjährig selbstständig Tätigen erneut die Möglichkeit zu eröffnen, sich in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Wir wollen die Arbeitslosenversicherung schrittweise zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln, in der Qualifizierung und Weiterbildung über den gesamten Verlauf des Erwerbslebens im Vordergrund stehen..

Frage 10 Koordinierungsstelle Sozialversicherung - Wie steht Ihre Partei dazu, was haben Sie in diesem Zusammenhang bereits auf den Weg gebracht?

Die Träger der entsprechenden sozialen Leistungen sind ebenso für die Beratung und Auskunft zuständig. Diese Stellen sind nach dem SGB I zugleich dazu verpflichtet mit den anderen Leistungsträgern zu kooperieren und mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfängliche Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen. Durch die Einbeziehung Selbständiger in die sozialen Sicherungssysteme würden diese umfassender als bisher von den Koordinierungsleistungen der Träger der Sozialversicherung profitieren. Darüber hinaus wird derzeit in der SPD intensiv über Verbesserungsmöglichkeiten der Schnittstellen zwischen den sozialen Sicherungssystemen diskutiert. Ziel ist hierbei auch, die Zusammenarbeit der Träger reibungsloser zu gestalten.

Frage 11: Warum sollten unabhängige HandwerkerInnen gerade Ihre Partei wählen?

Die SPD steht für ein modernes Handwerk. Wir wollen die wirtschaftliche Entwicklung des Handwerks stärken, Arbeitsplätze sichern und Impulse für neue Arbeits- und Ausbildungsplätze geben. Mit unserer Politik für den Mittelstand unterstützen wir gezielt auch das Handwerk, denn das Handwerk ist eine zentrale Säule unserer Wirtschaft. Wir wollen Existenzgründungen erleichtern und weniger Bürokratie, etwa indem wir Informations- und Statistikpflichten weiter reduzieren. Neue und zusätzliche Betätigungsfelder für das Handwerk sehen wir dort, wo es gesellschaftlichen Bedarf gibt. So bringen der Klimaschutz und die älter werdende Gesellschaft vermehrten Bedarf nach neuen Produkten und Dienstleistungen hervor. Wir wollen das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung wieder deutlich erhöhen und das Programm zur altersgerechten Wohnraumsanierung wiederbeleben. Von den Bauaufträgen profitieren vor allem örtliche Handwerksbetriebe aus dem Mittelstand. Die Mittel sollen zweckgebunden mit geringem Verwaltungsaufwand zur Verfügung gestellt werden. Die SPD will Anwalt der Existenzgründerinnen und -gründer sein. Das hat in der Sozialdemokratie sozusagen Tradition. Das Versprechen von persönlicher Freiheit einzulösen und den Menschen durch Bildung und Ausbildung die Chance zu geben, nach ihrem Glück zu streben, ist von jeher Ziel sozialdemokratischer Politik. Dabei sollten wir in Deutschland stärker eine Kultur der zweiten oder dritten Chance gerade bei Existenzgründungen fördern. In anderen Ländern wird eine gescheiterte Unternehmensgründung mehr als Anreiz empfunden, aus den Fehlern für das nächste Mal zu lernen. Diese Mentalität ist in Deutschland noch zu wenig ausgeprägt. Eine andere Gründungskultur wird aber vor allem durch konkrete politische Maßnahmen zum Eintritt in die Selbständigkeit gefördert. So werden wir die von Schwarz-Gelb vorgenommene Kürzung des Zuschusses für Existenzgründer zurücknehmen und ihn als gesetzliche Pflichtleistung wieder einführen. Damit die Zahl der Gründungen in Deutschland wieder zunimmt, müssen zudem die finanziellen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Gründungen und Unternehmensübernahmen verbessert werden.

Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne Piratenpartei Partei

Berlin, im August 2013

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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