Am 17. Juli 2014 kam es vor dem Bremer Verwaltungsgericht zum Anerkenntnis einer Unterlassungserklärung durch die Bremer Dachdeckerinnung. Geklagt hatten drei Dachdecker, die ihr Unternehmen als Reisegewerbe betreiben und sich durch Behauptungen auf der Website der Innung diffamiert sahen.
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