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Verden, 23 September 2016

Bremer Dachdecker zwingt ZVDH zur Unterlassung

Zentralverband erkennt an: Dachdecker im Reisegewerbe können „hervorragend fachlich qualifiziert sein“

Protest

Lutz Newiger mit seiner Anwältin Simone Baiker


Bremen. Der einflussreiche Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hat vor dem Bremer Landgericht eine verbindliche Unterlassungserklärung im Rechtsstreit mit einem Dachdecker im Reisegewerbe aus Bremen abgegeben. Tenor: Reisegewerbetreibende dürfen nicht pauschal herabgewürdigt und in die Nähe von Betrügern gerückt werden.


Der Verband verpflichtete sich dazu nicht mehr zu behaupten:

- „Seriöse Dachdeckerarbeiten können nicht durch umherziehende Gewerbetreibende ausgeführt werden“,

- dass die Schäden durch „solche Dachhaie“ in die Millionen gingen, und

- den Eindruck zu erwecken, nur Meisterbetriebe übernähmen „für Beratung und Ausführung mit allen Konsequenzen die Gewährleistung“.

Weiter verpflichtete sich der Verband dazu künftig differenzierter und sachlicher zu argumentieren, wenn er vor betrügerischen Handwerksfirmen, sogenannten „Dachhaien“, warnen möchte.

Der ZVDH stimmte zum Beispiel zu, bei Veröffentlichungen herauszustellen, dass „der Inhaber einer Reisegewerbekarte genauso hervorragend fachlich qualifiziert sein kann(...)“ wie ein Meisterbetrieb, wenn er darauf hinweisen möchte, dass bei Erteilung einer Reisegewerbekarte nicht geprüft werde, ob der Antragsteller über fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten für die angebotenen Leistungen verfüge.

Der Bremer Dachdecker Lutz Newiger zeigte sich mit dem Prozessergebnis zufrieden:

„Ich bin mit dem Verpflichtung des ZVDH und den gefundenen Formullierungen einverstanden, denn sie bieten zukünftig allen Betroffenen die Möglichkeit, wirksam gegen pauschale Herabwürdigungen vorzugehen.“

Recht bekam der Reisegewerbetreibende bereits in einem ähnlichen Streit gegen die Bremer Dachdeckerinnung im Sommer 2014. Sie musste anschließend Parolen wie „Finger weg von Haustür-Dachdeckern“ ersatzlos von ihrer Internetseite nehmen.

Unterstützt wurde der Kläger vom Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker, kurz BUH, aus Verden. BUH-Sprecher Jonas Kuckuk kommentierte die Entscheidung des Gerichts so:

"Wir können damit gut leben. Ich gehe davon aus, dass der Zentralverband nun auch zügig seine Landesinnungsverbände in die Pflicht nimmt, damit ähnlich wettbewerbswidrige Behauptungen endlich bundesweit von der Bildfläche verschwinden.“

V.i.S.d.P. und Ansprechpartner für die Presse:

Jonas Kuckuk, BUH e. V., Vorstand u. Pressesprecher, Tel.: 0173-243 9005, E-Mail: buero@buhev.de

Lutz Newiger, Dachdecker im Reisegewerbe, Tel.: 0173-6124194

Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e. V.) tritt seit mehr als 20 Jahren für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk an - mit und ohne Meisterbrief.

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

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