http://www.buhev.de/ Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker
für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
Start | Selbstständig ohne Meisterbrief | Probleme wegen Meisterzwang | Handwerkspolitik | Über den BUH

PRESSEINFORMATION


Verden, 5. März 2020

Terminankündigung

Tischlerin verklagt ZDH-Präsident Wollseifer

Soloselbständige verunglimpft | Unterlassung gefordert |Persönlichkeitsrechte verletzt

Wegen einer möglichen Verunglimpfung von Soloselbstständigen und Kleinunternehmer*innen muss sich Hans Peter Wollseifer, Malermeister und Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) am kommenden Dienstag (10. März 2020) vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Tischlerin Katharina Müller wirft ihm vor, dass er pauschal alle Soloselbständigen – und damit auch sie – in einem Pressestatement vom Januar 2019 als unseriös verunglimpft und in die Nähe von Kriminellen gerückt hat. Wollseifer unterstelle darin, Soloselbständige würden nur zum Schein angeben Kleinunternehmer*innen zu sein, gesetzeswidrig keine Sozialversicherungsabgaben leisten und Steuern hinterziehen:

"Es kommt zu Verwerfungen am Markt und Wettbewerbsverzerrungen. Viele Solo-Selbstständige geben an, dass sie weniger als 17.500 Euro Umsatz haben, damit müssen sie dann den Kunden gar keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Die können ihre Leistungen natürlich deutlich günstiger anbieten als seriös arbeitende Handwerksbetriebe, die die Mehrwertsteuer abrechnen. Viele Solo-Selbstständige sorgen nicht fürs Alter vor und zahlen keine Kranken- und Unfallversicherung. Dadurch können sie ganz andere Preise kalkulieren und nochmal fast 40 Prozent günstiger anbieten. So kommt es, dass sie für die Stunde 25 Euro berechnen, und Betriebe, die ihre Sozialversicherungsabgaben leisten, 50 Euro berechnen. An vielen Stellen läuft es in die falsche Richtung. Das sollte begradigt werden. Wir können nicht jeden wild drauflos arbeiten lassen."

Unterlassungserklärung gefordert

Im Mai 2019 hatte die Tischlerin den ZDH-Chef wegen dieser Äußerungen wettbewerbs- und persönlichkeitsrechtlich abgemahnt. Müller erklärt zu Ihrem Schritt:

"Viele Kund*innen wunderten sich aus Unkenntnis der Kleinunternehmer*innen-Regelung ohnehin über meine Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Da brauche ich nicht dazu noch einen Handwerksfunktionär, der mich – sachlich völlig falsch – als Schwarzarbeiterin und Steuerhinterzieherin diskreditiert! Außerdem: Wie kommt Herr Wollseifer darauf, dass ich - wohl ohne Sinn und Verstand "wild drauflos" arbeite? Hier werden Solo-Selbstständige pauschal als unfähig und planlos dargestellt. Komisch, dabei müssen Unternehmer*innen ohne Angestellte doch ziemliche Universaltalente sein, erledigen sie doch von Akquise über den anfallenden Papierkram bis zur kompletten Auftragsabwicklung alles selbst."

Außerdem forderte sie über ihre Anwältin Simone Baiker, einer Düsseldorfer Fachanwältin für Verwaltungsrecht, die Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungsklärung. Wollseifer lehnte dies jedoch ab. Er habe nur seine handwerks- und berufspolitischen Vertretungsrechte ausgeübt, ließ er durch seinen Anwalt mitteilen. Zusätzlich erhob er im September 2019 (Wider-) Klage gegen die, seiner Ansicht nach, „unbegründete Abmahnung“ der Tischlerin und stellte ihr rund 2.500 Euro Rechtsanwaltskosten in Rechnung. Jetzt muss das Landgericht über den Fall entscheiden.

Unterstützt wird die Tischlerin vom Berufsverband unabhängiger Handwerker*innen (BUH e.V.), mit Sitz im niedersächsischen Verden. BUH-Vorstand Jonas Kuckuk kommentiert die Auseinandersetzung so:

"Im Zuge der Rückvermeisterungs-Debatte hat Multifunktionär Wollseifer wenige Gelegenheiten ausgelassen, Alleinselbstständige zu diskreditieren. Herablassende Äußerungen über alle Handwerksbetriebe, die nicht seinen stereotypen Erwartungen entsprechen, gehören leider zur von ihm gelebten Gesprächskultur. Wünschenswert wäre es, wenn Wollseifer, der diverse hohe Ämter innehat (bei ZDH, WHKT, HWK Köln und DHKT), sich auf sachliche Äußerungen beschränken würde, mit denen er tatsächlich die ganze Bandbreite von Handwerksbetrieben vertritt."

Terminankündigung:

Wo:Landgericht Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 0235, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln

Wann: Dienstag, den 10.03., 10:00 Uhr

V.i.S.d.P. und Kontakt: Jonas Kuckuk, Vorstand u. Pressesprecher. Tel.: 0173 – 243 9005 E-Mail: buero@buhev.de

Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V). tritt seit mehr als 25 Jahren für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk an - mit und ohne Meisterbrief.