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PRESSEINFORMATION

70 Jahre Handwerksordnung

70 Jahre Irrweg

70 Jahre Einschränkung der Berufsfreiheit

Verden, 24. September 2023. Heute vor 70 Jahren, am 24. September 1953, trat das Gesetz zur Ordnung des Handwerks, die sogenannte Handwerksordnung (HwO) in Kraft. Was das organisierte Handwerk bei diesen oder ähnlichen Gelegenheiten gerne als ein rechtliches Rahmenwerk feiert, dass das Handwerk zum „Motor des deutschen Wirtschaftswunders" machte, entpuppt sich allerdings aus historischer Perspektive, als das was es immer schon war: Ein Irrweg!

Was schon seinerzeit ein Fehler war, erweist sich heute zunehmend als Hemmschuh für ein leistungsfähiges Handwerk im Wettbewerb mit mehr und mehr grenzüberschreitenden Betrieben der Europäischen Union. Der Meistervorbehalt verschärft den Fachkräftemangel im Handwerk zusätzlich; etwa zu den Bedingungen eines demographischen Wandels. So bremsen hausgemachte Fehler im Berufszulassungswesen einen sachgerechten Umbau unserer Gesellschaft im Gebäude-, Technik- und Energiebereich. Betroffen sind nahezu alle Gewerke.

„Was heute vom Organisierten Handwerk gefeiert wird ist bei Lichte besehen, nichts weiter als eine weltweit einzigartige Marktzugangsschranke. Zum Nachteil von Verbraucherinnen und Verbrauchern und nicht zuletzt, seit 70 Jahren zum Nachteil der Berufsfreiheit “, kommentiert BUH-Sprecher Jonas Kuckuk das heutige Jubiläum.

Die vorsichtigen Korrekturen des rigiden deutschen Berufszulassungsregimes in den Jahren 1998 und 2004, als zunächst 32, und dann 53 Gewerke vom Meisterzwang befreit wurden, waren vorsichtige Schritte hin zu einem erleichterten Zugang für ExistenzgründerInnen im Handwerk und einer Anpassung an europäische Entwicklungen.

Mit der Rückvermeisterung von 12 Gewerken im Jahr 2020, ist die damalige Große Koalition leider wieder auf den alten Irrweg zurückgekehrt und marschiert nun wieder Richtung der 1950er Jahre.

Festzuhalten bleibt: Unter der Gültigkeit Europäischer Normen, wie etwa der Dienstleistungsfreiheit, stellt der für hier lebende Handwerkende gültige Meisterzwang eine zunehmende Einschränkung und umso deutlichere Inländerdiskriminierung dar. So wird seit Jahrzehnten verhindert, dass sich hiesige Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung in Deutschland selbständig machen können.

Andere europäische Länder - z.B. die Niederlande, Dänemark und die Schweiz - zeigen eindrucksvoll, dass sich das Handwerk auch ohne Meisterzwang und mit viel niedrigeren gesetzlichen Zugangsbarrieren dynamisch entwickeln kann.

Einer, der dies - und noch viel mehr - schon vor der Verabschiedung der Handwerksordnung 1953 wusste, war der damals 49-jährige Dachdecker Willi Glöckner, der in seinem Frankfurter Hinterhofbüro den »Verband zur Förderung der Gewerbefreiheit« gründete. Er argumentierte bereits damals, mit dem Zwang zur Meisterprüfung habe das alteingesessene Handwerk ein gutes Mittel, sich künftige Konkurrenten vom Leibe zu halten:

»Sie sprechen von Tradition und Ehre, gemeint ist aber nur der Monopolprofit.« (1)

(1) Zitiert nach: „Das importierte Banner“, aus: „Der Spiegel“, 14/ 1953


V.i.S.d.P. und Kontakt:

Jonas Kuckuk, Vorstand u. Pressesprecher. Tel.: 0173 – 243 9005 E-Mail: buero@buhev.de

Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V). tritt seit mehr als 25 Jahren für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk an - mit und ohne Meisterbrief.