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Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Handwerksausübung bei industriell vorgefertigten Rolladen

Bericht der Rechtsanwältin Hilke Böttcher:

Gegen meinen Mandanten wurde im Sommer 2000 eine Anhörung zum Vorwurf der Schwarzarbeit übersendet.

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, Rolladen- und Jalousiebauerhandwerksarbeiten durchzuführen, obwohl er nicht über die notwendige Eintragung in die Handwerksrolle verfügte.

Mein Mandant baut nur vorgefertigte, im Handel zu erwerbende Rolladen ein. Bei Aufträgen, die über das normale Maß hinausgehen oder einen größeren Schwierigkeitsgrad haben, läßt er diese Rolladen bzw. Jalousien einbauen. Mein Mandant ist Mitglied der IHK und auf jeden Fall nur im Minderhandwerk tätig. Nach einer ausführlichen Stellungnahme meinerseits hat dann der Kreis Storman, der meinem Mandanten angedroht hatte, ein Bußgeld in Höhe von ca. 20.000,-- DM in Aussicht zu stellen, nach einer weiteren Stellungnahme einen Bußgeldbescheid über einen Betrag in Höhe von 500,-- DM festgesetzt. Die Gründe in dem Bußgeldbescheid sind überhaupt nicht nachvollziehbar gewesen und es wurde sich weiterhin auf den Vorwurf der Schwarzarbeit bezogen.

Ich habe meinem Mandanten dringend geraten, diese Bußgeld (auch wenn dies wegen Geringfügigkeit verlockend ist) nicht zu akzeptieren. Das Problem ist ja, dass bei Bezahlung des Bußgeldes eine "Schuld" anerkannt wird. Dies sollte man in keinem Fall tun.

Nachdem ich wegen dem Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt habe und eine weitere Begründung nachgereicht hatte, ist die Angelegenheit an das Amtsgericht weitergeleitet worden. Der Richter des Amtsgerichts wollte das Verfahren dann auf Kosten der Staatskasse einstellen. Lediglich die Anwaltskosten (aussergerichtliche Kosten) sollte mein Mandant selbst tragen.

Auch dies ist nicht einzusehen, denn die Kosten der notwendigen Vertretung waren erforderlich, da mein Mandant es nicht geschafft hätte, seine Rechte alleine wahrzunehmen.

Ich habe also dem Gericht mitgeteilt, dass wir selbstverständlich mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden sind, aber nach diesseitiger Auffassung die Verteidigung notwendig war und die Kosten der Verteidigung aus zu Staatskasse zu zahlen sind. Nach etlichen Anrufen und Diskussionen hat das AG dem zugestimmt.

Fazit: Es sollte nicht jedes Bußgeld, was herunterhandelt wird, akzeptiert werden. Zum einen ist immer in klaren Fällen überhaupt nicht einzusehen dass überhaupt ein Bußgeld gezahlt werden muß, und zum anderen gibt man die Schuld zu, auch wenn der Betrag dann im Verhältnis zum angedrohten Bußgeld oder zum Bußgeldbescheid gering ist. Nach meiner Erfahrung ist es in letzter Zeit so, dass die Gerichte bei vorliegen von Minderhandwerk bzw. bei nicht korrekten Ermittlungen durch die Ordnungsämter freisprechen müssen.

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