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Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung wegen angeblichem Verstoß gegen den Meisterzwang

Auch nach zahlreichen gewonnenen Verfassungsbeschwerden müssen wir feststellen, dass Ordnungsbehörden Handwerker ohne Meisterbrief weiter mit Durchsuchungen verfolgen. Die Durchsuchungsbeschlüsse sind nach den Kriterien des Verfassungsgerichts in der Regel rechtswidrig. Ärgerlicher Weise kann man sich vor einer Durchsuchung nicht gerichtlich gegen diese wehren. Bereiten Sie sich wenigstens gedanklich auf eine Durchsuchung vor, damit Sie bei der Durchsuchung keine Fehler machen. Dann haben Sie es danach einfacher sich gegen die Durchsuchung und damit auch gegen den Versuch der Behörde, Ihr Geschäft zu zerstören, zu wehren.

Vor der Durchsuchung

Jede Durchsuchung ist eine extreme Stresssituation. Seien Sie sich bewusst, dass Sie nicht alle Empfehlungen befolgen werden können. Muten Sie in der Situation Ihren Nerven und Ihrer Familie nicht mehr zu als Sie aushalten. Bereiten Sie sich trotzdem gedanklich auf eine Durchsuchung vor, wenn Sie ohne Meister im handwerklichen Umfeld tätig sind. Trotz vieler stattgegebener Verfassungsbeschwerden gegen Durchsuchungen wegen angeblichem Verstoß gegen den Meisterzwang werden weiterhin rechtswidrige Durchsuchungen durchgeführt. Prägen Sie sich immer wieder ein: "Zu den Vorwürfen werde ich bei einer Durchsuchung Schweigen". Reden ist Gift, Schweigen ist Gold!

Bei der Durchsuchung

Regel 1: Kühlen Kopf bewahren

Bleiben Sie bei einer Durchsuchung ruhig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern.

Regel 2: Durchsuchungsbeschluss überprüfen

Eine Durchsuchung darf grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Darin muss bezeichnet sein, welcher Gesetzesverstoß ihnen zur Last gelegt wird, welche Räume durchsucht werden dürfen und was beschlagnahmt werden darf. Der Durchsuchungsbeschluss soll Ihnen die Möglichkeit geben die Durchsuchung zu kontrollieren. Damit Sie die Durchsuchung kontrollieren können, müssen Sie den Durchsuchungsbeschluss kennen.

Regel 3: Widersprechen Sie der Durchsuchung

Widersprechen Sie der Durchsuchung von Anfang an. Dies erleichtert es die Durchsuchung und Beschlagnahme der Unterlagen vor Gericht anzugreifen.

Regel 4: Schweigen zur Sache

Schweigen Sie zu den Vorwürfen.

Das einzige was Sie sagen können ist: "Das was ich tue, darf ich auch."

Sicher könnten Sie detailliert beschreiben, warum Sie die von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten ausüben dürfen. In der Stresssituation einer Durchsuchung, ist die Gefahr zu groß, dass Sie ungenau formulieren und Ihnen solche Äußerungen als Geständnis ausgelegt werden. Höchstens können Sie ergänzen: "Die von mir ausgeübten Tätigkeiten sind von dem Grundrecht auf Berufsfreiheit gedeckt." Verweisen Sie auf Ihr Aussageverweigerungsrecht. Wenn immer wieder versucht wird Sie in Diskussionen zu verwickeln, weisen Sie die Ermittler darauf hin, dass sie Ihr Recht auf Aussageverweigerung respektieren sollen. Bleiben Sie bei diesen beiden Aussagen und lassen Sie sich sonst auf keine Diskussion ein. Diese Sätze sollten Sie so verinnerlicht haben, dass Sie sie direkt sagen können, wenn Sie nachts um 3:00 geweckt werden.

Auch wenn die Ermittler sehr verständnisvoll tun, geht es denen darum, Ihnen ein möglichst hohes Bußgeld aufzubrummen. Alles was Sie sagen, kann später gegen Sie verwendet werden. Ihr Gegenüber will Ihr Bestes - nämlich Ihr Geld und Ihre Erwerbsmöglichkeit zerstören. Je freundlicher die Ermittler sind, desto größer die Gefahr. Auch wenn wir tatsächlich schon einmal den Fall hatten, dass es Polizisten peinlich war, dass sie eine solche Durchsuchung durchführen mussten, ist äußerste Vorsicht geboten. Deswegen lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein. Berufen Sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht. Lassen Sie sich nicht provozieren. Schweigen Sie!

Regel 5: Rechtsanwalt kontaktieren

Während der Hausdurchsuchung gibt es keine Telefonsperre. Bauen Sie direkt vor Ort ihre Verteidigungsmauern auf, indem sie sich Rechtshilfe vom Anwalt holen. Wenn Sie gute Freunde oder Verwandte ortsnah haben, rufen Sie diese als Zeugen zu der Durchsuchung hinzu. Auch während der Durchsuchung haben Sie das Hausrecht anderen den Zugang zu Ihren Räumlichkeiten zu gewähren.

Regel 6: Dienstausweise prüfen

Protokollieren Sie Namen und Dienststellen der beteiligten Ermittler. Sie müssen jederzeit nachvollziehen können, mit wem sie es zu tun hatten. Immer wieder nehmen auch Mitarbeiter von Handwerkskammern oder Kreishandwerkerschaften an Durchsuchungen teil. Dies lässt sich im Nachhinein nur nachvollziehen, wenn Sie die Identität der Beteiligten festgestellt haben. Möglicherweise ist die Teilnahme dieser Personen rechtswidrig. Wenn sich ein Ermittler nicht ausweisen kann widersprechen Sie seiner Teilnahme, lassen Sie dies im Protokoll vermerken. Lassen Sie dies auch dann im Protokoll vermerken, wenn der Ermittler dann nicht an der Durchsuchung teilnimmt - es zeigt, dass die Behörde Sie mit rechtswidrigen Mitteln überrumpeln wollte.

Regel 7: Kontrollieren Sie die Durchsuchung

Kontrollieren Sie, dass nur die Räume durchsucht werden, die im Durchsuchungsbeschluss bezeichnet sind. Wenn Sie in einer WG wohnen, dürfen nur ihre Räume und Gemeinschaftsräume durchsucht werden. Wenn Ihre Eltern im Nachbarhaus wohnen, dürfen die Ermittler dort nur rein, wenn die Räume im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt sind. Im Zweifel widersprechen Sie der Durchsuchung solcher Räume gesondert und lassen Sie dies im Protokoll aufnehmen.

Verlangen Sie, dass Sie immer die Ermittler beobachten können. Auch wenn Sie alleine sind müssen Sie alle Ermittler beobachten können. Wenn die Ermittler sich daran nicht halten, lassen Sie dies auf dem Protokoll vermerken.

Regel 8: Beschlagnahme widersprechen

Nur eine förmliche Beschlagnahme kann später angefochten werden. Widersprechen Sie deswegen der Beschlagnahme!

Regel 9: Beschlagnahmeverzeichnis verlangen

Alle beschlagnahmten Gegenstände und Dokumente müssen detailliert verzeichnet werden. So bleibt für sie jederzeit nachvollziehbar was ihnen fehlt.

Regel 10: Verlangen Sie, dass die beschlagnahmten Unterlagen versiegelt werden

Sie haben ein Recht darauf, dass die beschlagnahmten Unterlagen versiegelt werden. Möglicherweise verweigern die Ermittler dies. Bestehen Sie dann zumindest darauf, dass im Protokoll der Durchsuchung vermerkt wird, dass Sie eine Versiegelung verlangt haben.

Regel 11: Unterschreiben Sie das Durchsuchungsprotokoll nicht!

Unterschreiben Sie das Durchsuchungsprotokoll nicht. Sie sollten aber selber auf dem Durchsuchungsprotokoll deutlich vermerken, dass sie der Durchsuchung und der Beschlagnahme widersprechen. Dies können Sie auch machen in dem Sie Quer über das Blatt "Widerspruch" schreiben.

Nach der Durchsuchung

Es ist wichtig sich gegen die Durchsuchung schnell zu wehren. So können Sie nach der Durchsuchung verlangen, dass die beschlagnahmten Unterlagen zunächst versiegelt werden. Damit verhindern Sie, dass die Unterlagen ausgewertet werden können. Wir erleben immer wieder, dass die Ordnungsbehörden nach der Auswertung der Unterlagen ein Bußgeld fordern und einen sofortigen Rechtsmittelverzicht verlangen. Auf die Betroffenen wird dann erheblicher Druck ausgeübt, dass eine Kundenbefragung durchgeführt wird, wenn Sie dem Bußgeld nicht mit einem Rechtsmittelverzicht zustimmen. Dies können Sie verhindern, wenn Sie nach der Durchsuchung sobald wie möglich eine Versieglung (bzw. Hinterlegung der Unterlagen bei Gericht) der beschlagnahmten Unterlagen durchsetzen. Lassen Sie dies von einem Anwalt machen.

Wenn die Behörden keine Unterlagen haben, können Sie auch kein weiteres Bußgeldverfahren oder Gewerbeuntersagungsverfahren durchführen. Indem Sie sich gegen die Durchsuchung wehren verteidigen Sie ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit von Anfang an.

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
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