http://www.buhev.de/ Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker
für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
Start | Selbstständig ohne Meisterbrief | Probleme wegen Meisterzwang | Handwerkspolitik | Über den BUH

Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Verfolgungspraktiken in Brandenburg, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen

Baden-Württemberg - Heilbronn
Die Innungen verfolgen angeblich unerlaubte Handwerksausübung.
Dafür setzt sowohl die Stukkateur-Innung als auch die Friseur-Innung eine Detektiv einen, den sie aus eigenen Mitteln bezahlt. Verdachtsfälle werden verfolgt und Unterlassungserklärungen verlangt.
Dieser leitet dann seine erlangten Informationen an die Handwerkskammer weiter.
Die Detektive nehmen Personalien auf, lassen sich den Pass zeigen und dokumentieren das Tagwerk mit einem Foto und liefern dann die "Tatverdächtigen", alle Adressen und sogar die Auftraggeber an die Handwerkskammer.
Auch der Innungsobermeister war mindestens einmal an diesen "Ermittlungen" beteiligt.
Informationen über Verfolgungen von Schwarzarbeit (auch im handwerksrechtlichen Sinn in Esslingen)
Brandenburg
Ein Betroffener wird unter Umgehung seines Anwalts zu einem Rechtsmittelverzicht zu einem Bußgeld von € 30.000,- gedrängt. Gegen den Bußgeldbescheid erhebt er erfolgreich Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg.
In der Entscheidung (VfGBbg: 87/02 Beschluss vom: 25.10.2002) heißt es:
"Die angegriffene Gerichtsentscheidung [und damit das Vorgehen der Ordnungsbehörde] verletzt den Beschwerdeführer in dem Grundrecht auf Beistand seines Verteidigers nach Art. 53 Abs. 4 LV i.V.m. der Rechtschutzgarantie nach Art. 6 Abs. 1 LV."
"Im Bußgeldverfahren, bei dem gewissermaßen Anklage und Urteil in einer Hand sind, darf die Möglichkeit, die Überprüfung durch eine neutrale, unabhängige Instanz zu erwirken, durch die konkrete Verfahrensgestaltung nicht praktisch ausgeschlossen werden."
"Gerichtlicher Rechtschutz darf durch die konkrete Ausgestaltung des behördlichen Verfahrens nicht unzumutbar erschwert werden (BVerfGE 61, 82, 110). Die Behörde ist deshalb gehalten, den Bürger nicht über seine gerichtlichen Rechtschutzmöglichkeiten irrezuleiten oder von vornherein spätere Nachprüfungsmöglichkeiten des Gerichtes auszuschalten ((BVerfG, a.a.O.)."
"Das Verfassungsgebot rechtsstaatlicher, fairer Verfahrensgestaltung ist dabei Leitlinie für die Ordnungsbehörde bei der Durchführung des Bußgeldverfahrens im Rahmen der gesetzlichen Regeln (vgl. zum Strafverfahren zuletzt BVerfG, Beschluß vom 12. August 2002 - 2 BvR 932/02 -; zuvor etwa BVerfGE 64, 135, 146). Der Betroffene muß zur Wahrung seiner Rechte wirksam auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluß nehmen können (BVerfGE 57, 250, 274 f.; 64, 135, 145). Dabei muß einerseits berücksichtigt werden, daß der Betroffene die Möglichkeit haben muß, aus freier Entscheidung rasch das Verfahren zu beenden, andererseits aber auch die Möglichkeit reiflicher Überlegung haben muß. Je erheblicher die Auswirkungen sind, aber auch, je überraschender über einen in Rede stehenden Rechtsmittelverzicht zu entscheiden ist, um so wichtiger ist die Möglichkeit einer "Denk- und Beratungspause"."
Hessen
Hessen will vorzeitig pensionierte Polizisten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einsetzen (Frankfurter Rundschau vom 04.09.02).
Im Wetteraukreis setzt die Kreishandwerkerschaft eine "Baustellensheriff" zur Verfolgung angeblich unerlaubter Handwerksausübung ein. Dies scheint in einer Kooperation mit Ordnungsbehörden zu geschehen.
In Friedberg wird für die Ausstellung von Reisegewerbekarten der Meisterbrief verlangt. Nach der Gewerbeordnung darf aber nur für Reisegewerbekarten für das Friseurhandwerk der Meisterbrief verlangt werden.
Rheinland-Pfalz - Alzey-Worms und Mainz-Bingen
In den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen wird zumindest ein "Ermittler" eingesetzt, um so genannte "Schwarzarbeiter" zu fassen und um Bußgelder entsprechend zu verhängen.
Die Personalkosten der Stelle teilen sich der Landkreis und die rheinhessischen Handwerkerschaften und die Handwerkskammer (möglicherweise auch das Arbeitsamt).
Nachdem der "Ermittler" sich dafür entschieden hat, die Arbeiter einer bestimmten Baustelle könnten illegale Arbeiter sein, observiert er die Baustellen, macht Fotos und geht schließlich hin, um die Arbeiter sich ausweisen zu lassen.
Sachsen-Anhalt - Anhalt-Zerbst, Bernburg, Bitterfeld, Halle, Merseburg-Querfurt, Saalkreis, Wittenberg
Je mindestens ein Ermittler wurde im Rahmen eines Kooperationsvertrags zwischen der Handwerkskammer Halle (Saale) und den Kreisen eingestellt. Die Handwerkskammer Halle (Saale) hat für solche Stellen DM 220.000,- bereitgestellt.
Thüringen
In Thüringen sollen vermehrt Hausdurchsuchungen zur Verfolgung angeblich unerlaubter Handwerksausübung durchgeführt werden. Die uns bisher bekannt gewordenen Durchsuchungsbeschlüsse genügen nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen.
In zwei Entscheidungen 2 BvR 946/03 und 2 BvR 947/03 gegen Durchsuchungen in Thüringen hat das Bundesverfassungsgericht das Vorgehen der Ordnungsbehörden sehr deutlich kritisiert: "Es ist schlechthin unverständlich" warum das Landratsamt dem Gericht entlastende Erkenntnisse vorenthielt.
Nordrhein-Westfalen
Fragwürdige Vorgehensweise der Stadt Bochum bei der Verfolgung von Schwarzarbeit 2006
Bericht der Stadt Bocholt zur Bekämpfung der Schwarzarbeit 2005
Bericht der Stadt Bocholt zur Bekämpfung der Schwarzarbeit 2004
Bericht der Stadt Bocholt zur Bekämpfung der Schwarzarbeit 2002
Düsseldorf: Bericht über die deren Bekämpfung von Schwarzarbeit 2004
Düsseldorf: Bericht über die deren Bekämpfung von Schwarzarbeit 2003
Iserlohn: Maßnahmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Weitere Informationen


http://www.buhev.de/

Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


Startseite | Nachrichten | Handwerkspolitik | Presse | Handwerksrecht | Archiv/Suche | Links | Kontakt/Impressum