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Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Verfolgungspraktiken in Schleswig-Holstein

Die Verfolgungspraktiken in Schleswig-Holstein sind in der Landtagsdrucksache 15/960 detailliert beschrieben.
Aus Schreiben der Landesregierung an den BUH geht eindeutig hervor, daß die Landesregierung die Zuständigkeit für handwerksrechtliche Abgrenzungsfragen bei den Handwerkskammern sieht. Gleichzeitig sind die Handwerkskammer zumindest in Dithmarschen an den Bußgeldern beteiligt. Dies führt dazu, daß diese Organisation ein direktes finanzielles Interesse an einer engen Auslegung der handwerksrechtlichen Abgrenzungsfragen hat. Sie kommt deswegen als unabhängige Gutachterin nicht in Frage.

Dithmarschen
Im Kreis Dithmarschen hat mit Wirkung vom 1. April 1999 zusammen mit der Handwerkskammer Flensburg, den Kreishandwerkschaften Dithmarschen-Nord und Dithmarschen-Süd sowie der Stadt Heide eine Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingereicht. Seit dem 1. Oktober 1999 arbeitet diese Ermittlungsgruppe mit der Ermittlungsgruppe des Kreises Nordfriesland im Rahmen eines sog. Kooperationsvertrages zusammen.
Die Personalkosten werden von den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland zu gleichen Teilen getragen.
Die Kosten für die Sachausstattung werden von der Handwerkskammer Flensburg in Abstimmung mit dem örtlichen Handwerk übernommen, wobei von ihr auch 50 % der Personalkosten - mit Hilfe der Kreishandwerkschaft zur Hälfte - erstattet werden.
Die Bußgeldeinnahmen werden jeweils zur Hälfte dem Kreis und der Handwerkskammer gutgeschriebene.
Kiel
Seit dem 1.11.1999 ist innerhalb des Bürger- und Ordnungsamtes eine Arbeitsgruppe Schwarzarbeit tätig, die aus zwei städtischen Mitarbeitern des allgemeinen gehobenen Verwaltungsdienstes und einem Dipl. - Bauingenieur besteht, dessen Stelle mit der Kreishandwerkerschaft Kiel und dem Arbeitsamt Kiel im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme finanziert wird.
Lübeck
Dieser "Ermittler" wird zum Teil von der Kreishandwerkerschaft unterstützt, obwohl die Ermittlungen wegen Ordnungswidrigkeiten ausschließlich die gesetzliche Aufgabe der Stadt und des Landkreises ist (öffentliche Aufgabe).
Die Kreishandwerkerschaft Lübeck hatte zu Beginn die Ausstattung der Arbeitsplätze übernommen und unterstützt die Arbeit der Ermittlungsgruppe weiterhin durch Überlassung eines Dienstwagens und verschiedener Ausrüstungsgegenstände.
5.4.2005: Stadt stellt Verfolgung von Schwarzarbeit ein
Neumünster
Dieser "Ermittlung" wird zum Teil von der Kreishandwerkerschaft unterstützt.
Seit Mai 1999 beteiligt sich die Stadt Neumünster an einer Ermittlungsgruppe aus Arbeitsamt, Kreishandwerkerschaft und Polizei in Form regelmäßiger Kontrollen.
Neumünster ist seit Anfang 2008 eine Kooperation mit Plön und Ostholstein eingegangen. Bis dahin hatte Neumünster mit der Kreishandwerkerschaft kooperiert.
Nordfriesland und Husum
Seit 1. April 1999 besteht hier eine Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die mit der Ermittlungsgruppe des Kreises Dithmarschen kooperiert und aus einem Mitarbeiter des gehobenen Dienstes und - in wöchentlichem Wechsel mit Dithmarschen - aus einem Handwerksmeister besteht.
Die Stadt Husum hat ihre Zuständigkeit für die Bekämpfung der Schwarzarbeit mit Wirkung vom 1. Oktober 1999 auf den Kreis Nordfriesland übertragen; "Verfolgungen und Ahndungen" der entsprechenden Verstöße werden seither durch die dort bestehende Ermittlungsgruppe wahrgenommen.
Die Finanzierung der Sach- und Personalkosten erfolgt wie in Dithmarschen unter Beteiligung des Handwerks. Es ist davon auszugehen, daß sowohl die Kreishandwerkerschaft als auch die Handwerkskammer an den Kosten, die unter anderem durch die Einsetzung eines "Ermittlers" entstehen, beteiligt sind.
Ostholstein und Plön
Seit 1. Januar 1999 hat der Kreis Plön ihre "Verfolgung und Ahndung" von Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auf den Kreis Ostholstein übertragen.
Das Projekt wurde von der örtlichen Kreishandwerkerschaft in 2000 mit DM 8000,- unterstützt; ob auch die Handwerkskammer beteiligt ist, ist noch nicht geklärt. Es ist diesseits nicht bekannt, ob die Kreishandwerkerschaft oder die Handwerkskammer auch nach 2000 die Finanzierung der "Ermittler" oder die Sachausstattung unterstützt. Darüber hinaus hat sich die Kreishandwerkerschaft Ostholstein/Plön wohl auch personell an der "Ermittlungsgruppe" beteiligt.
In der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit von Plön und Ostholstein war zumindest ab 2007 ein Vertreter der Kreishandwerkerschaft Ostholstein/Plön beteiligt (§ 7 Abs. 1 des Vertrages). Dadurch wird ein elementarer rechtsstaatlicher Grundsatz verrletzt, dass Ermittler neutral sein müssen.
Ratzeburg
Im Herzogtum Lauenburg wird zumindest ein "Ermittler" der Kreishandwerkerschaft eingesetzt, um sogenannte "Schwarzarbeiter" zu fassen und um Bussgelder entsprechend zu verhängen.
Dieser "Ermittler" wird entsprechend einer Vereinbarung vom Landrat Günter Kröpelin und dem Kreishandwerksmeister Horst Golyer von der Kreishandwerkerschaft eingesetzt und vom Landkreis mit "zusätzlichen, wichtigen Befugnissen" ausgestattet. Er erhält ein Büro im Kreishaus und einen Ausweis des Landkreises.
Rendsburg-Eckernförde
Am 24. Juni 1999 haben der Kreis Rendsburg - Eckernförde, die Städte Rendsburg und Eckernförde sowie die Handwerkskammer Flensburg und Kreishandwerkerschaft Rendsburg - Eckernförde eine Vereinbarung geschlossen, mit der die Zuständigkeit für die Bekämpfung der Schwarzarbeit insgesamt auf den Kreis übertragen und die Finanzierung einer Ermittlungsgruppe geregelt wurde. Die Handwerkskammer Flensburg trägt in Abstimmung mit dem örtlichen Handwerk die Sachkosten und erstattet 50 % der nach Anrechnung der Einnahmen verbleibenden Personalkosten; die Kreishandwerkerschaft Rendsburg - Eckernförde unterstützt diesen Beitrag der Handwerkskammer mit der Hälfte des Erstattungsbeitrags. Diese Vereinbarung gilt mindestens bis Ende 2002.
Verwaltungsbericht von Landrat Wolfgang von Ancken zur Kreistagssitzung am 15.12.2003: Verfolgung von Handwerkern ohne Meisterbrief weiterhin unter Umgehung des staatlichen Gewaltmonopols mit Beteiligung der Handwerkskammer Flensburg und die Kreishandwerkerschaft Rendsburg-Eckernförde (pdf 96 kb) siehe Seite 7.
Schleswig-Flensburg
Seit dem 1. Februar 1999 besteht eine Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die in Kooperation mit den Städten Flensburg und Schleswig sowie der Handwerkskammer Flensburg beim Kreis Schleswig-Flensburg eingerichtet wurde. Die zunächst auf zwei Jahre befristete Vereinbarung wurde von den Vertragsparteien inzwischen entfristet.
Es gibt zwei Stellen des gehobenen Dienstes und zwar jeweils eine beim Kreis und eine bei der Stadt Flensburg. Im Jahre 2000 betrug die Höhe der aufgewendeten Haushaltsmittel rd. 174.000 DM. Die Handwerkskammer Flensburg stellt Räume zur Verfügung und trägt die Investitions- und Sachkosten. Außerdem erstattet die Handwerkskammer 50 % der nach Anrechnung der Einnahmen verbleibenden Personalkosten; die Kreishandwerkschaft finanziert diesen Beitrag zur Hälfte.

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

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