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Handwerksnovelle 2004, Gesetzgebungsverfahren Handwerksnovelle 2004, Argumente gegen Meisterzwang, Probleme mit Behörden?

BUH zu der Wiesbadener Erklärung der SPD zur Mittelstandspolitik vom 07.01.03

Woltersdorf, den 08.01.03, der BUH begrüßt die Pläne der SPD den Meisterzwang zu lockern.

In der Wiesbadener Erklärung der SPD zur Mittelstandspolitik vom 07.01.03 wird auch angekündigt, daß eine Überprüfung von handwerklichen Tätigkeiten in ihrem Verhältnis zur Handwerksordnung geplant ist.

Auch wenn weitergehnde Pläne dementiert wurden, nach denen Gesellen auch ohne Meisterbrief das Führen von Betrieben von Handwerksbetriebe erlaubt werden sollte, ist trotzdem erfreulich, daß nun Bewegung in das Thema Meisterzwang kommt.

Schon heute können Gesellen über sogenannten Ausnahmebewilligungen Handwerksbetriebe führen. Diese Möglichkeit wird von den Ländern aber sehr restriktiv angewandt.

Dringend notwendig ist in der Tat das Verhältnis von handwerklichen Tätigkeiten zu der Handwerksordnung zu überprüfen. Selbst Spezialisten aus den Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern können die Frage, für welche Tätigkeiten der Meisterbrief heute verlangt wird, nicht beantworten. Wie soll dann ein juristisch unbedarfter Handwerker hierüber Bescheid wissen?

Das Potential an Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Handwerk wird aber erst dann ausgeschöpft werden, wenn der Meisterzwang vollständig abgeschafft wird.

Mitglieder der Monopolkommission rechnen bei Wegfall des Meisterzwangs mit bis zu einer Millionen neuen Arbeitsplätze.

Die Qualität handwerklicher Leistungen wird durch den Markt und in sicherheitsrelevanten Bereichen durch schon bestehende weitergehende Bestimmungen gesichert. Außerdem steht es jedem frei weiterhin Meisterbetriebe zu beauftragen.

Auch wird im Handwerk weiter ausgebildet werden. Es gibt keinen Grund warum nicht auch im Handwerk wie in der Industrie und im Handel ohne Meisterbrief ausgebildet werden kann. Nach Untersuchungen des Bundesinstituts für Berufliche Bildung ist das Ausbilden im Handwerk für die Betriebe sehr viel günstiger als in anderen Bereichen, so daß Handwerksbetriebe auch weiterhin großes Interesse daran haben werden ihren Nachwuchs selber auszubilden.

Auch die betriebswirtschaftliche Ausbildung während der Meisterkurs ist kein überzeugendes Argument für die Beibehaltung des Meisterzwangs. In einer Studie von Handwerkskammern aus NRW wurde zudem festgestellt, daß gerade dieser Teil der Meisterausbildung für die Praxis nur eingeschränkt anwendbar ist. Konkrete Angaben zur Betriebsgründung fehlen darin genauso wie betriebliches Marketing oder Öffentlichkeitsarbeit.

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