http://www.buhev.de/ Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker
für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
Start | Selbstständig ohne Meisterbrief | Probleme wegen Meisterzwang | Handwerkspolitik | Über den BUH

Handwerksnovelle 2004, Gesetzgebungsverfahren Handwerksnovelle 2004, Argumente gegen Meisterzwang, Probleme mit Behörden?

IG BAU für Lockerungen im Handwerk

Bruchsal, 11.05.2003 - Dietmar Schäfers, Bundesvorstandsmitglied der IG BAU fordert die starren und verstaubten Strukturen des Handwerkes aufzubrechen. Dadurch sollen Betriebsgründungen erleichtert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Meisterbrief bleibe als Gütesiegel aber weiterhin bedeutsam.

Dietmar Schäfers für Handwerk und Berufliche Bildung verantwortliches Bundesvorstandsmitglied der IG Bauen-Agrar-Umwelt anlässlich einer Handwerkskonferenz der IG BAU am Sonntag in Bruchsal: "Das Handwerk in Deutschland hat nur dann eine Zukunft, wenn es weiterhin auf Qualität setzt. Aus diesem Grund ist der Meisterbrief als das anerkannte Gütesiegel des deutschen Handwerks unverzichtbar."

Das zeige sich auch daran, dass der Meisterbrief für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handwerk eine wichtige Karrierechance und Aufstiegsvoraussetzung darstelle. Viele Gesellinnen und Gesellen im Handwerk machten ihre Meisterprüfung, auch wenn sie damit nicht unmittelbar einen eigenen Handwerksbetrieb gründen wollten. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, die Handwerksgewerkschaft im DGB, unterstützt jedoch die Haltung der Bundesregierung zur Lockerung des so genannten Meisterzwangs.

Betriebsgründungen schon nach 6 Jahren möglich machen

Bislang gelte, dass die selbstständige Führung eines Handwerksbetriebs nur zulässig ist, wenn der Inhaber den Meisterbrief besitzt. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt fordert nunmehr, dass auch Gesellen einen Betrieb eröffnen können, wenn sie nachweislich sechs Jahre erfolgreich in Führungspositionen gearbeitet haben oder einen Meister im Betrieb beschäftigen. Anders als die Bundesregierung möchte die IG BAU, so Schäfers, dass bereits nach sechs und nicht erst nach zehn Jahren Gesellen eigene Betriebe gründen können, um eine "Inländerdiskriminierung" zu verhindern.

Weiter fordert Schäfers, in der so genannten Anlage A der Handwerksordnung - hier wird ein Meisterbrief zwingend benötigt - nur solche Berufe aufzunehmen, deren Tätigkeiten Gefahren für Mensch und Umwelt abwehren. Alle anderen Gewerke können in die Handwerksordnung in der Anlage B geführt werden. In diesen Gewerken gilt der Meisterbrief weiterhin als Qualitätssiegel für hervorragende Arbeit.

Die vorgesehene Deregulierung mache den Meisterbrief jedoch nicht überflüssig: "Dieses Qualitätssiegel, in dem fachliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie die Fähigkeit zur Ausbildung zusammengefasst sind, wird sogar an Bedeutung gewinnen", glaubt der Gewerkschaftsvorstand. Der Meisterbrief signalisiere dem Verbraucher, dass er sich auf die Qualität der Arbeit verlassen könne. Dies gelte auch für junge Menschen, die sich für eine Ausbildung interessieren.

Ausbildungsplätze dürfen kein Druckmittel sein

Schäfers forderte, dass bei allen Betrieben, ob nun nach Anlage A oder Anlage B der Handwerksordnung, verpflichtend nachgewiesen werden muss, dass eine Ausbildereignung vorliegt. "Nur durch eine ordentliche Ausbildung kann dem Kunden auch eine ordentliche Qualität an Arbeit geliefert werden und das nennen wir nachhaltigen Verbraucherschutz", erklärte Schäfers.

Neben der Qualität der Ausbildung macht sich der Gewerkschafter auch Sorgen um die Zahl der Ausbildungsplätze. Von 1994 bis zum 31.12.2002 wurden 68,92 % weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen. In der Gesamtzahl wurden in dieser Zeit von 1994 bis zum 31.12.2002 55.972 Ausbildungsplätze in der Bauwirtschaft vernichtet. Wohl wissend, dass das Handwerk mehr als 50 % der betrieblichen Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt, warnt Dietmar Schäfers die Handwerksbetriebe davor, eine weitere Reduzierung der Ausbildungsplätze als Druckmittel zum Erhalt des großen Befähigungsnachweises einzusetzen.

Quelle: IG Bau, 11.05.03

Weitere Informationen


http://www.buhev.de/

Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


Startseite | Nachrichten | Handwerkspolitik | Presse | Handwerksrecht | Archiv/Suche | Links | Kontakt/Impressum