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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Ein Sieg für die Berufs- und Gewerbefreiheit in Deutschland

Pressemitteilung von Hilke Böttcher Rechtsanwältin aus Hamburg

Hamburg, den 18.12.2005. Das Bundesverfassungsgericht hat eine weitere positive Entscheidung für die Berufs- bzw. Gewerbefreiheit im Handwerk getroffen. Das Bundesverfassungsgericht rügt im wesentlichen die Vorgehensweise der Handwerkskammern und Gewerbeämter, weil diese im Umgang mit den bestehenden Ausnahmeregelungen für Handwerker nicht großzügig verfahren. Die zu enge Auslegung der Ausnahmeregelung durch die Handwerkskammern und Gewerbeämter führt dazu, dass der Meisterzwang keinen Bestand haben dürfte!

Vor allem die Verfolgung von Handwerkern, die keine Eintragung in die Handwerksrolle bekommen, muss nun aufhören. Die Ordnungsämter und die Gerichte sind nun verpflichtet, die von den Kammern und Ordnungsbehörden kriminalisierten Handwerker nicht mehr als Schwarzarbeiter zu brandmarken, sondern zu überprüfen, ob Bußgelder erhoben werden dürften. Das Bundesverfassungsgericht weist ausdrücklich darauf hin, dass die bisherige Praxis insoweit verfassungswidrig sein dürfte.

Das Bundesverfassungsgericht mahnt auch - wie bereits in Österreich geschehen - eine Angleichung an europäische Regelungen an. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht ist der Meisterzwang wohl heute gerade wegen des europäischen Wettbewerbs nicht mehr haltbar.

Für die die verfolgten Handwerker hat diese Entscheidung zur Folge, dass die verhängten Bußgelder und die durchgeführten Hausdurchsuchungen wegen dem Vorwurf der unerlaubten Handwerksausübung wohl nicht rechtmäßig sein dürften. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht dazu keine ausdrückliche Entscheidung getroffen, es hat aber nach Ansicht von Frau Rechtsanwältin Hilke Böttcher die Weichen dazu gestellt.

Aufgrund dieser Entscheidung könnten nach Ansicht von Rechtsanwältin Hilke Böttcher viel mehr arbeitslos gemeldete Handwerker sich selbständig machen und arbeiten, ohne auf die restriktiv und einschüchternden Kammern Rücksicht zunehmen. Gerade die Jahrgänge der 45 bis 55 Jährigen könnten dann die Arbeitsagenturstatistiken stark entlasten. Dies würde die Haushaltslage sehr entlasten, denn nach einiger Zeit stellen Handwerker ein bis zwei andere Handwerker ein.

Hohe Preisabsprachen wie z.B. bei Brennerherstellern sind jetzt nur noch schwer durchzuhalten, weil es etwas mehr Wettbewerb geben wird. Damit wird dem Verbraucherschutz genüge getan. In anderen Ländern ist der Verbraucherschutz genauso wenig gefährdet wie in Deutschland. Bei schlechter Arbeit regelt sehr oft der so genannte freie Markt die Situation, weil schlechte Arbeit zu weniger Aufträgen führt.

Rechtsanwältin Hilke Böttcher
Osterstraße 141
20255 Hamburg
Telefon: 555 33 15
Telefax: 551 64 66
Email: hb@boettcher-ra.de

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