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Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Meisterzwang - Zwölf Verfassungsbeschwerden gegen Durchsuchungen stattgegeben

Nach der zwölften stattgegebenen Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchungen wegen angeblichem Verstoß gegen den Meisterzwang kritisiert der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker solche Durchsuchungen als systematische Grundrechtsverletzung.

Verden, den 1.10.2007. Mit der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung 2 BvR 620/02 vom 07.09.07 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dieses Jahr insgesamt zwölf Hausdurchsuchungsbeschlüsse aufgehoben. Den Beschwerdeführern war vorgeworfen worden Handwerk ohne Meisterbrief selbstständig ausgeübt zu haben. Im Rahmen der Ermittlungen wurden ihre Wohnungen von Ordnungsämtern durchsucht.

Der Anwalt eines der Betroffenen RA Walter Ratzke (Nabburg) fasst die Entscheidungen zusammen: "Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden aufgehoben, weil die Fachgerichte keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen hatten oder keine ausreichende Verdachtsgrundlage bestand. Es war nicht geprüft worden, ob die Betroffenen ihr Grundrecht auf freie Berufsausübung rechtmäßig in Anspruch genommen hatten."

Nach Schätzungen des Berufsverbandes unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker sind jährlich mehrere Tausend Unternehmer im handwerklichen Umfeld von solchen Durchsuchungen betroffenen. BUH-Vorstandsmitglied Jonas Kuckuk weiß, dass nur wenige Betroffene die finanziellen Mittel und den Mut haben, sich gegen solche Durchsuchungen zu wehren.

"Die hohe Zahle von gewonnenen Verfassungsbeschwerden wegen solcher Durchsuchungen zeigt, dass Ordnungsbehörden und Gerichte systematisch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung missachten", so Kuckuk. Und weiter: "Ingesamt haben etwa 100 Verfassungsbeschwerden pro Jahr Erfolg. Jetzt sind allein 12 Verfassungsbeschwerden zu Durchsuchungen bei Handwerkern erfolgreich gewesen. Hier sieht das Verfassungsgericht also ganz offensichtlich Fehlentwicklungen in der Rechtsprechung der Fachgerichte. Dies sollten auch die Landesregierungen zur Kenntnis nehmen, die wie z.B. Bayern die Verfassungsbeschwerden als unbegründet abgelehnt haben wollten".

Rechtsanwalt Ratzke stellt fest: "Die Dimension der Missachtung des Bundesverfassungsgerichts und seiner Entscheidungen kann man nur erahnen. Ich habe Fälle, in denen ich den Durchsuchungsrichtern komplette Kopie-Sätze mehrer der in diesem Jahr ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorgelegt habe und diese Richter ignorieren selbst dann noch die Verfassungsrechtsprechung."

Erfreut ist Kuckuk über die - für die sonst zurückhaltenden Karlsruher Richter - deutliche Kritik des Verfassungsgerichts an der Praxis von Behörden und Gerichten. So heißt es in der Entscheidung 2 BvR 1006/01 vom 26.03.2007 "Darüber hinaus lassen die angegriffenen Beschlüsse eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht einmal ansatzweise erkennen, obwohl sich Ausführungen hierzu im vorliegenden Fall aufdrängen mussten." und in 2 BvR 947/03 vom 25.07.2007: "Es ist schlechthin unverständlich" warum das Landratsamt dem Gericht entlastende Erkenntnisse vorenthielt.

Nach Informationen des BUH werden zumindest einige der Betroffenen Schadensersatz wegen der rechtswidrigen Durchsuchungen verlangen.

Quelle: Bundesverfassungsgericht
Stattgegebene Verfassungsbeschwerden in den Jahren 1997 bis 2006
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
45  99  103  76  89  100  81  117  133  136 

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Durchsuchungen wegen dem Meisterzwang

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