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PRESSEINFORMATION


Verden, 29. Juni 2020

Fehlsteuerung im Handwerk begünstigt Schwarzarbeit

Markt für Handwerksleistungen durch Meisterzwang künstlich verknappt | Eigeninitiative blockiert, coronabedingte Krise verschärft

Zur aktuellen Kritik an der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) nimmt der Vorstand des Berufsverbands der unabhängigen Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V.) Jonas Kuckuk wie folgt Stellung

„Die Kritik mangelnder Effizienz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls lenkt von der eklatanten Fehlsteuerung im Handwerksrecht ab.

Statt die schlecht ausgestattete Behörde bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit zu kritisieren sollte viel stärker wahrgenommen werden, wie der Staat selbst Anreize zur Schwarzarbeit setzt und wo er diese fördert.

Unser Verband beobachtet derzeit, dass mit dem Corona-Lockdown die Nachfrage nach handwerklichen Dienstleistungen sprunghaft zugenommen hat. Betriebsstilllegungen und -einschränkungen sind für viele Unternehmen und auch Privatpersonen jetzt offenbar eine günstige Gelegenheit, lange aufgeschobene Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Doch plötzlich müssen alle feststellen, dass für solche Arbeiten kaum Handwerker zur Verfügung stehen oder monatelange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.

Mit neuen Zulassungsbeschränkungen zu Handwerksberufen durch Wiedereinführung des Meisterzwangs („Rückvermeisterung“) zu Anfang des Jahres hat die Bundesregierung diese Situation zusätzlich verschärft. Wenn in akuten Notsituationen ein erhöhter Bedarf an Handwerksleistungen gedeckt werden muss, wenn sich der schwächelnden Wirtschaft gerade jetzt wertvolle Gelegenheiten bieten, versagt das Exklusivsystem der privilegierten Handwerksmeister - wieder einmal - auf ganzer Linie.

Der Meisterzwang entpuppt sich dabei in zweifacher Hinsicht als Bremsklotz der strauchelnden Wirtschaft: Es wird nicht nur ein Bereich wirtschaftlicher Aktivität im Wachstum künstlich behindert, es wird auch handwerklich versierten und gut ausgebildeten Arbeitnehmern, die krisenbedingt arbeitslos geworden sind, die Möglichkeit verbaut, durch Selbstständigkeit im Handwerk die eigene wirtschaftliche Lage zu verbessern.

Nehmen wir als Beispiel die Veranstaltungstechniker. Durch den anhaltenden Lockdown im Kulturbereich sind viel Bühnenarbeiter und -techniker ohne Aufträge und Einkommen. Die Betroffenen besitzen jedoch oftmals alle Voraussetzungen, um etwa Tischler-, Zimmerer oder Elektroinstallationsarbeiten fachgerecht auszuführen.

Das staatlich geschützte Biotop für Handwerksmeister verhindert somit,

  1. dass der akute Bedarf von Verbrauchern an Handwerksleistungen befriedigt wird,
  2. die selbständige Sicherung des Lebensunterhalts von krisenbedingt erwerbslosen Arbeitnehmern,
  3. dass die Sozialkassen von der Finanzierung der durch den Meisterzwang künstlich stillgelegten Arbeitskräfte entlastet werden.

Der BUH befürchtet, dass der Meisterzwang als Ausdruck ungebremsten deutschen Regulierungswahns, nicht nur Schwarzarbeit fördert, sondern die wirtschaftliche Krise in Folge von Corona zusätzlich verschärft.“



V.i.S.d.P. und Kontakt: Jonas Kuckuk, Vorstand u. Pressesprecher. Tel.: 0173 – 243 9005 E-Mail: buero@buhev.de

Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH e.V). tritt seit mehr als 25 Jahren für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk an - mit und ohne Meisterbrief.