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EU Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie werden Anbieter aus anderen EU-Staaten deutliche einfacher Dienstleistungen in Deutschland erbringen können.

Unternehmen mit einer Niederlassung in einem anderen EU-Staat brauchen nach dem 28.12.2009 weder einen Meisterbrief noch sonst einen Qualifikationsnachweis noch den Nachweis einer persönlichen Zuverlässigkeit um im Reisegewerbe handwerkliche Dienstleistungen anbieten zu dürfen.

Bisher plant die Bundesregierung ohne sachlichen Grund für einheimische Anbieter den Meisterzwang aufrecht zu erhalten. Diese weitere Schlechterstellung von Bewerbern mit aus dem Inland ist diskriminierend und verstößt gegen das Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG.

Die Möglichkeit im EU-Ausland einen Betrieb zu eröffnen um dann im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit wieder in Deutschland meisterfrei arbeiten zu dürfen hat der Deutsche Gesetzgeber gezielt für Einheimische unterbunden. Damit stellen deutsche Politiker ihre Handwerker schlechter als Mitbewerber aus anderen EU Staaten und missachten sowohl Ausbildung, Sprachkentnisse als auch das Wissen über Traditionen und Normen, sowie hier übliche Verhaltensweisen. Eine so bewusste Schlechterstellung des eigenen Souveräns ist unbegreiflich.

Informationen zur Dienstleistungsrichtlinie

Weitere Informationen


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