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für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Bundestagswahl 2009 - Unabhängige Handwerkerinnen haben die Wahl

Zur Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl am 27.09.2009 hat der BUH die Parteien nach ihren Plänen gefragt.

Die Fragen:

1. EU-Dienstleistungsrichtlinie

Bis zum 28. Dezember soll die europäische Dienstleistungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Dann können Handwerker aus dem europäischen Ausland ohne weitere Auflagen in Deutschland ihre Dienste anbieten. Von Handwerkern aus Deutschland wird weiterhin ein Meisterbrief verlangt, ersatzweise ein Nachweis über sechs Jahre Berufserfahrung und davon 4 Jahre in leitender Tätigkeit oder eine polizeiliche Bescheinigung der persönlichen Zuverlässigkeit. Wie stehen Sie dazu, und gibt es in Ihrer Partei Pläne, um diese Diskriminierung von Inländern zu verhindern?
Zum Hintergrund: Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne

2. Koordinierungsstelle Sozialversicherung

Wenn „Solo-Selbständige“ Fragen oder Probleme beispielsweise zu ihrer Sozialversicherung haben, stehen sie häufig vor einer Situation unklar verteilter Ansprechpartner und Zuständigkeiten. Wir wünschen uns eine eindeutig erreichbare und wirklich unabhängige Koordinationsstelle, die dem Anfragenden zuverlässig den zuständigen Ansprechpartner vermittelt. Wie steht Ihre Partei dazu, was haben Sie in diesem Zusammenhang bereits auf den Weg gebracht?

Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne

3. Soziale Sicherung Kleinselbstständiger

Kleinstselbstständige fallen vermehrt aus den sozialen Sicherungssystemen heraus. Ihre Einkünfte sind häufig unregelmäßig und von geringer Höhe. Welche Konzepte haben Sie, um diesem Personenkreis Mindeststandards im Bereich der Pflege-, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen?

Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne

4. Problemfall Handwerkskammer

Handwerkskammern vertreten zum einen die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe und sind zum anderen für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen zuständig. Damit entscheiden sie, ob Handwerker in die Handwerksrolle eingetragen werden und sich niederlassen dürfen. In dieser hoheitlichen Rolle entscheiden sie auch über die Zulassung von Konkurrenz und freie Berufsausübung allgemein. Diese Doppelfunktion führt zwangsläufig zu Interessenkonflikten, welche sich zum Nachteil von Existenzgründern auswirken. Sehen Sie hier Reformbedarf und falls ja, wie könnte eine solche Reform aussehen?
Zum Hintergrund: Handwerkskammern habe die Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen übertragen bekommen

Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne

5. Abgrenzung einzelner Tätigkeiten

Es existieren keine klaren Abgrenzungskriterien von Tätigkeiten, die ausschließlich Handwerksmeistern vorbehalten sein sollen. Deshalb ist es für Betriebe ohne Meisterbrief unmöglich genau abzustecken, welche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen und welche nicht. Dennoch gehen Ordnungsämter mit drakonischen Maßnahmen gegen solche Betriebe vor. Es werden immer wieder Hausdurchsuchungen vorgenommen, obwohl das Bundesverfassungsgericht allein 2007/2008 in 21 Fällen deren Rechtswidrigkeit festgestellt hat. Werden Sie sich für eine praktikable Formulierung der Abgrenzungsbestimmungen einsetzen und dafür, dass Behörden in Abgrenzungsfragen verbindliche Auskünfte erteilen?
Zum Hintergrund: Minderhandwerks - Handwerksrechtliche Abgrenzungsfragen

Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne

6. Was bedeutet Gefahrengeneigtheit?

Die Gewerke der Anlage A der Handwerksordnung wurden auch nach der Reform von 2004 dem Meisterzwang unterstellt, da man davon ausging, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten zu Gefahren für Leib und Leben Dritter führen würde. Ein weiterer Grund neben der Gefahrengeneigtheit wurde damals nicht mehr angeführt, um das Grundrecht auf die freie Berufswahl einzuschränken. Das Bäckerhandwerk gehört z.B. zu diesen "gefahrengeneigten" Handwerken, nicht aber das Backen von Fladenbrot. Warum birgt Ihrer Meinung nach das Backen von Brötchen Gefahren für Leib und Leben Dritter, nicht aber das Backen von Fladenbrot oder die Zubereitung eines Fischgerichts?
Zum Hintergrund: Regelungszweckes der Handwerksordnung - gefahrengeneigte Handwerke

Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne

7. Warum gerade Ihre Partei?

Warum sollten unabhängige HandwerkerInnen Ihre Partei wählen?

Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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