http://www.buhev.de/ Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker
für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
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Bundestagswahl 2013 - Unabhängige Handwerkerinnen haben die Wahl

Zur Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl am 22.09.2013 hat der BUH die Parteien nach ihren Plänen gefragt.

Die Fragen:

BUH-Wahlprüfsteine 2013

Hier finden Sie unsere Fragen im Original:

Die Antworten der CDU auf unsere Fragen liegen uns noch nicht vor. Wir stellen diese hier ein, sobald sie bei uns eintreffen.

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Berufsverbandes unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (BUH) e. V.

Thema 1: "Unerlaubte Handwerksausübung" aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz streichen.

1. Wie stehen Sie zu der Forderung, die sogenannte "unerlaubte Handwerksausübung" aus dem Gesetz zu streichen?

Antwort

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug an ehrlich arbeitenden Unternehmen und Arbeitnehmern sowie an der Gemeinschaft der Beitrags- und Steuerzahler. Daher halten CDU und CSU daran fest, allen Verdachtsmomenten nachzugehen. So kann die Verletzung handwerksrechtlicher Eintragungs- und gewerberechtlicher Anzeigepflichten durchaus ein Indiz dafür sein, dass auch Verletzungen von Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nach Steuerrecht und Sozialgesetzbuch vorliegen könnten. Dieser mögliche Zusammenhang legt damit nahe, auch Verstöße gegen die Handwerksordnung bei der Bekämpfung der "Schwarzarbeit" weiterhin zu berücksichtigen. Die jetzige Regelung ist dabei gerade für die kommunalen Kontrollmöglichkeiten in diesem Bereich entscheidend. Die Verfolgungsteams vor Ort können so aufrechterhalten werden. Gewerbebehörden, Kammern, Polizei und viele andere Beteiligte können so ihre erfolgreiche Arbeit gegen die Illegalität fortsetzen.

Das dürfte letztendlich im Interesse aller ehrlichen Gewerbetreibenden sein.

Thema 2: Reisegewerbe entwickeln, unnötige Beschränkungen abschaffen

2. Wie stehen Sie zu der Forderung, das Reisegewerbe nicht länger bei der Angebotsunterbreitung, Auftragsannahme und bei Werbemaßnahmen einzuschränken?

Antwort

Das Reisegewerbe nach § 55 Gewerbeordnung ist ein Ausnahmetatbestand zu den Regelungen des stehenden Gewerbes, vor allem bezüglich der Meisterpflicht im Handwerk. Eine weitere Ausdehnung des Reisegewerbes würde faktisch zur Aufhebung der Meisterpflicht führen. Weitergehende Liberalisierung lehnen CDU und CSU daher ab.

Thema 3: Die selbständige Ausübung eines Handwerks in Deutschland fördern 3. Wie stehen Sie zur Forderung, den Meisterzwang im Handwerk gänzlich abzuschaffen?

Antwort

Gerade die Meisterbetriebe des Handwerks passen Traditionen sowie Fertigkeiten teilweise schon seit Jahrhunderten den Herausforderungen der Zeit an und geben sie an die nächste Generation weiter. Sie bieten damit Beschäftigungsperspektiven für junge Menschen und gestalten als wichtiger Träger von Traditionen ein fortschrittliches Deutschland mit. CDU und CSU halten daher an den jetzigen Regelungen im Grundsatz fest. Wir wollen sicherstellen, dass die Meisterbetriebe ihre Bedeutung behalten, gleichzeitig aber bestimmte Dienstleistungen - je nach ihrer Art und Weise - in definierten Grenzen auch alternativ erbracht werden können.

Thema 4: Abgrenzung einzelner Tätigkeiten

4. Werden Sie sich für eine praktikable Formulierung der Abgrenzungsbestimmungen einsetzen und dafür, dass Behörden in Abgrenzungsfragen verbindliche Auskünfte erteilen müssen?

Antwort

Eine Abgrenzung der meisterpflichtigen von zulassungsfreien und handwerksähnlichen Tätigkeiten durch eine "Positivliste" kommt für CDU und CSU aus praktischen Gründen nicht in Betracht. Eine "Positivliste" müsste die meisterpflichtigen Tätigkeiten im Einzelnen abschließend aufzählen. Dies würde zu einer kleinteiligen und praxisfremden Einteilung der meisterpflichtigen Gewerbe führen und nicht absehbare neue Abgrenzungsfragen aufwerfen. Eine "Positivliste" könnte der Vielfalt der Lebenssachverhalte und dem Wandel der Verhältnisse nicht gerecht werden. Erforderlich ist es daher aus Sicht von CDU und CSU, auch weiterhin an einer abstrakt-generellen Regelung festzuhalten, wie sie mit der Handwerksordnung gefunden wurde.

Die Handwerkskammern als Behörden der mittelbaren Landesverwaltung stellen im Einzelfall verbindlich fest, ob eine konkrete Tätigkeit handwerksrollenpflichtig ist. Diese Feststellung unterliegt der Überprüfung durch die zuständigen Gerichte. CDU und CSU planen diesbezüglich keine Änderungen der Handwerksordnung.

Thema 5: Zur Gefahrengeneigtheit

5a. Warum birgt das Backen von Brötchen Gefahren für Leib und Leben Dritter, nicht aber das Zubereiten einer rohen Hackfleischspeise in einer Restaurantküche?

Antwort

Die Gefahrgeneigtheit des Nahrungsmittelhandwerks wie des Bäckerhandwerks ist im Hinblick auf mögliche Gefährdungen von Gesundheit und Leben Dritter nicht zu bestreiten. Der Beruf des Kochs zählt nicht zum Handwerk, sondern zum Gastgewerbe. Er ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Inhalte der - in der Regel dreijährigen - Ausbildung sind in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin vom 13. Februar 1998 (BGBl. I S. 364) festgelegt.

Köche werden u. a. in Ernährungslehre, Warenkunde und Lagerhaltung sowie Hygiene unterrichtet. Bei Unzuverlässigkeit kann das Gewerbe nach § 35 Gewerbeordnung untersagt werden.

Für eine Qualifizierung als Ausbilder von Köchen ist darüber hinaus eine Ausbilder-Eignungsprüfung erforderlich. Sie setzt eine Qualifizierung als Meister in einem "benachbarten" Beruf wie dem Bäckerhandwerk, b) als Küchenmeister (IHK-Prüfung) oder c) als staatlich geprüfter Hotelbetriebswirt mit Ausbildereignung voraus. Eine Aufhebung der Meisterpflicht im Nahrungsmittelhandwerk kommt für CDU und CSU wegen Gefahrgeneigtheit nicht in Betracht. Allenfalls könnten die Ausbildungsanforderungen des Kochberufs durch Einführung einer allgemeinen Meisterpflicht verschärft werden. Dies dürfte mutmaßlich aber nicht im Interesse des BUH sein.

5b. Warum ist das Verputzen einer Wand gefährlich, das Verkleiden mit Gipskartonplatten jedoch nicht?

Antwort

Das Verputzen einer Wand ist wesentliche Tätigkeit des Maurer- sowie des Maler- und Lackierer-Handwerks. Das Verkleiden mit Gipskartonplatten zählt zum Trockenbau. Nach § 1 Abs. 7 des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften ist der Trockenbau keine wesentliche Tätigkeit eines der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe. Damit hat der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung getragen, dass der Trockenbau sich nicht aus dem Handwerk entwickelt hat (vgl. § 1 Abs. 2 S. 2 Ziff. 3 Handwerksordnung). Diese gesetzgeberische Wertung kann, wenn überhaupt, nur dadurch in Frage gestellt werden, dass der Trockenbau in die Anlage A überführt wird. Auch dies dürfte mutmaßlich aber nicht im Interesse des BUH sein.

5c. Warum sind meisterfreie Elektroinstallationen seit 60 Jahren in Ordnung, solange sie im Rahmen eines "unerheblichen handwerklichen Nebenbetriebes" ausgeübt werden, nicht aber, wenn sie von einem meisterfreien Handwerksbetrieb ausgeübt werden?

Antwort

Auch für handwerkliche Nebenbetriebe gelten die Vorschriften der Handwerksordnung (§2 Nr. 3 HwO) und damit die Meisterpflicht. Eine Befreiung von der Meisterpflicht sieht die Handwerksordnung nur dann vor, wenn die gesetzlich festgelegte Erheblichkeitsgrenze hinsichtlich der Arbeitszeit unterschritten wird oder es sich lediglich um einen Hilfsbetrieb handelt.

Darüber hinaus ist der Begriff des handwerklichen Nebenbetriebs möglichst einschränkend auszulegen. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Dies soll letztendlich auch Befürchtungen einer sonst möglichen sinnwidrigen Ausweitung und Durchlöcherung der gesetzlichen Ordnung begegnen. Auch eine generelle Ausweitung der Regelungen für den "unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieb" auf andere Tatbestände wäre in diesem Zusammenhang unserer Auffassung nach wenig hilfreich.

Thema 6: Mythos: Meisterpflicht sichert "hohe Ausbildungsleistung"

6. Welche Forderung entwickeln Sie vor dem Hintergrund dieser und weiterer Zahlen für die Begründung des Meisterzwangs für Gewerke mit "hoher Ausbildungsleistung"?

Antwort

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 ist die Meisterpflicht in besonders gefahrgeneigten Handwerken als Berufszugangsschranke verfassungsrechtlich gerechtfertigt. CDU und CSU sehen sich hierdurch in ihrer Auffassung bezüglich der Handwerksordnung bestätigt. Im Hinblick auf diese Rechtsprechung wäre es aus grundrechtlicher Sicht kritisch bei diesem Thema, allein auf die Ausbildungsleistung des meisterpflichtigen Handwerks abzustellen.

Thema 7: Problemfall Handwerkskammer

7. Sehen Sie hier Reformbedarf und falls ja, wie könnte eine solche Reform aussehen?

Antwort

Die Kammern leben davon, dass sie das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrnehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft eintreten und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbetreibender, Betriebe oder Unternehmen berücksichtigen.

Zusätzlich nehmen sie hoheitliche Aufgaben wahr und bieten Serviceleistungen an. Diese Interessenvertretung kann durch eine Kammer besser, wirtschaftlicher und ausgewogener als durch den Staat selbst wahrgenommen werden, weil die Kammermitglieder selbst über ihre Aufgabengestaltung entscheiden. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben braucht es ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit, Sachkunde und Objektivität. Hierfür ist die Pflichtmitgliedschaft hilfreich, da freiwillige Mitglieder eher die Berücksichtigung ihrer Sonderinteressen erzwingen könnten, wobei dann notwendigerweise umworbene finanzstarke Mitglieder im Vordergrund stünden. Gerade auch vor diesem Hintergrund halten CDU und CSU die jetzige Situation für die grundsätzlich richtige und sehen die Kammern nicht als "Problemfall" an.

Thema 8: Demokratiedefizit in der Selbstverwaltung des Handwerks

8. Sehen Sie im Zusammenhang mit der Beteiligung von Vertretern der Handwerkskammern / Kammerorganisationen an politischen Prozessen, bzw. der Verfassung der Regeln zu Wahlen der Handwerksgremien laut Handwerksordnung einen Handlungsbedarf?

Antwort

Im Rahmen der Satzungsautonomie ist es den Kammern überlassen, sich durch ihre Vollversammlung selbst eine konkrete Wahlordnung zu geben. Die Wahlordnungen legen die Größe der Vollversammlung und die Dauer der Amtszeit der Vollversammlungsmitglieder fest. In der Praxis hat sich bei der unmittelbaren Wahl der Vollversammlungsmitglieder die Persönlichkeitswahl durchgesetzt. Hierbei werden die Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt, die aus einer alphabetischen Bewerberliste von den wahlberechtigten Kammerzugehörigen ausgewählt werden können. Die tatsächlich genutzte Persönlichkeitswahl nach dem Prinzip der relativen Mehrheit führt zu einer hohen demokratischen Legitimation, ist zudem nicht sonderlich komplex und damit leicht verständlich. Daher sehen CDU und CSU hier keinen akuten Änderungsbedarf.

Natürlich würden wir eine höhere Beteiligung bei den Wahlen begrüßen. Hier wird erfreulicherweise auch einiges getan, um die Wahlbeteiligung zu steigern, wie z. B. die Durchführung von Internetwahlen. Es besteht die Möglichkeit, dies generell durch den Bundesgesetzgeber vorzugeben. Wir wollen ein entsprechendes Vorgehen prüfen.

Thema 9: Soziale Sicherung Kleinselbstständiger

9. Welche Konzepte haben Sie, um diesem Personenkreis Mindeststandards im Bereich der Pflege-, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen?

Antwort

Viele der rund 2,6 Millionen Selbstständigen ohne eigene Mitarbeiter sind oft nur unzureichend für das Alter oder Krankheitsfälle abgesichert. CDU und CSU wollen ihren sozialen Schutz verbessern und eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind. Dabei sollen sie zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Vorsorgearten wählen können.

CDU und CSU werden Lösungen entwickeln, die auf bereits heute selbstständig Tätige Rücksicht nehmen und Selbstständige in der Existenzgründungsphase nicht überfordern.

Thema 10: Koordinierungsstelle Sozialversicherung

10. Wie steht Ihre Partei dazu, was haben Sie in diesem Zusammenhang bereits auf den Weg gebracht?

Antwort

Eine neue "Koordinierungsstelle Sozialversicherung" würde einen massiven Bürokratieaufwuchs bedeuten, insbesondere wenn diese Stellen auch in der Fläche vertreten sein sollen. CDU und CSU sehen keinen Handlungsbedarf, da es Funktion der Gemeinden in Deutschland ist, genau die von Ihnen geschilderten Aufgaben zu erfüllen.

Nach SGB I erstreckt sich die Beratung und die Auskunftspflicht auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können. Weiterhin sind die Auskunftsstellen verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern unter der Zielsetzung zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen. Darüber hinaus werden nach SGB I Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger oder bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde gestellt werden, unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet.

Thema 11: Warum gerade Ihre Partei?

11. Warum sollten unabhängige Handwerkerinnen gerade Ihre Partei wählen?

Antwort

Die kleinen und mittleren Unternehmen sowie Selbständige in Dienstleistung und Handwerk sind das Rückgrat der Wirtschaft unseres Landes. Sie zeichnen sich durch ein hohes Maß gelebter Verantwortung im täglichen Handeln aus. Zusammen mit anderen Bereichen der Wirtschaft, wie der Industrie und einer gut ausgebildeten Facharbeiterschaft waren sie ganz maßgeblich an den Erfolgen der letzten Jahre beteiligt.

CDU und CSU stehen auch künftig für eine Politik, die jedem in unserem Land Chancen auf Aufstieg eröffnet. Wir sind davon überzeugt, dass Arbeit, stabile Finanzen, gute Bildung und Forschung die beste Grundlage für eine gute Zukunft sind. Wir wollen deshalb:

mehr Geld für Bildung und Forschung ausgeben, Schulden begrenzen und abbauen, Stabile Lohnzusatzkosten, Bürokratieabbau fortsetzen, faire internationale Wettbewerbsbedingungen sichern, Deckung des Fachkräftebedarfs durch Qualifizierung und gezielte Zuwanderung, eine verlässliche, bezahlbare und saubere Energieversorgung, Zukunftsbranchen stärken, keine Steuern erhöhen und keine neuen Steuern einführen.

So können sich gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sowie Selbständige auch künftig entfalten und dort auch weiterhin neue Arbeitsplätze entstehen, die den Menschen Chancen und gute Perspektiven eröffnen.

Antworten von: CDU SPD FDP Linke Grüne Piratenpartei Partei

Berlin, im August 2013

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


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