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BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Ausbildungsleistung im Handwerk

Leserbrief zu dem Kommentar "Mit gutem Beispiel" in der Welt vom 11.02.03 zu den Demonstrationen von den Handwerksverbänden.

Immer wieder wird, wie auch in dem Kommentar, die Behauptung aufgestellt, für die Qualität der Ausbildung im Handwerk sei der Meisterzwang notwendig. So wichtig wie es ist, die Ausbildungsleistung des Handwerks nicht zu gefährden, so falsch ist das Argument dafür sei der Meisterzwang notwendig.

Seit Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes 1969, seit mehr als dreißig Jahren, bestehen hervorragende Erfahrungen mit diese Bestimmungen für Industrie und Handel. In Industrie und Handel darf ausbilden, wer Fachkenntnisse auf Facharbeiterniveau in Verbindung mit der (nach nur einer Woche Vollzeit-Ausbildung ablegbaren) Ausbildereignungsprüfung hat. Nach diesen Bestimmungen werden gut zwei Drittel aller Lehrlinge ausgebildet.

Für die Qualität Ausbildung des Handwerks bedarf es also nicht des Meisterzwangs, sondern nur der bewährten Regelungen des Berufsbildungsgesetzes ! In der Praxis bilden auch heute schon die Gesellen aus und nicht die Meister.

Weiter stellt sich die Frage, ob die Ausbildungsberechtigung mit der Berechtigung einen Betrieb zu führen gekoppelt werden muß. Da in Handel und Industrie diese Beschränkung nicht besteht gibt es keinen Grund, im Handwerk diese Beschränkung weiter aufrecht zu erhalten.

Grund für die relativ hohe Ausbildungsbereitschaft im Handwerk sind die im Vergleich zu Industrie und Handel deutlich niedrigeren Kosten der Ausbildung (noch genauer : vor allem der größere Nutzen, den die Handwerksbetriebe von der Arbeitskraft der Auszubildenden haben). Im Handwerk verbleiben bei der Teilkostenrechnung nur Nettokosten von durchschnittlich DM 400,- pro Jahr und Ausbildungsplatz. Die Nettoteilkosten der Ausbildung sind damit im Handwerk wesentlich geringer als in dem Kammerbereich Industrie und Handel. Dort liegen die Nettokosten bei DM 9.193,- (vgl. Richard von Bardeleben, 1994, Kosten und Nutzen der betrieblichen Berufsausbildung, in Bildung Wirtschaft Praxis 23 (3): 3-11). Weiterhin stellt die Studie heraus, dass die Ausbildung in kleineren Betrieben generell im Durchschnitt mit niedrigeren Nettokosten verbunden ist als in größeren Betrieben.

Dieser Kostenunterschied ist der Grund für die unterschiedliche Ausbildungsbereitschaft unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche und nicht etwa der Meisterzwang. Deswegen bedarf es nicht des Meisterzwangs um die Ausbildungsbereitschaft des Handwerks zu erhalten !

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