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Zentralverband des Deutschen Handwerks droht Überschuldung

(von Alfons Krüger)

Wie der Bundesregierung und den Länderministerien zwischenzeitlich bekannt sein dürfte, hat dass vom ZDH und den Handwerkskammern auf Gewinn ausgerichtete Unternehmen "Internet Portal" Insolvenz angemeldet.

Es mutet schon eigenartig an, dass der ZDH und die Handwerkskammern mit dem Meisterbrief eine betriebswirtschaftliche Ausbildung fordern, um die Meisterbetriebe vor Insolvenz zu schützen und dann selbst eine mehrfache Millionenpleite hinlegen.

(Oder lag es daran, dass das
Internet Portal nicht von einem "Meister"
geführt wurde ?)

Es stellt sich hier die Frage, inwieweit hier zweckgebundene Zuschüsse der EU, des Bundes und der Länder, sowie zweckgebundene Beiträge der Zwangsmitglieder aus Prestigegründen verschwendet wurden.

Entsprechend dem Urteil des OVG Rhld.-Pf. Vom 4. 6. 1980 - 2 A 151/79 (GewArch 1980/10 S. 339) dürfen Handwerkskammern keine eigenen wirtschaftlichen Unternehmen betreiben.

Es wird in dem Urteil u. a. ausgeführt:

HwO § 90 Abs. 1, § 91 Abs. 1 Nr. 9
Eine Handwerkskammer darf ein wirtschaftliches Unternehmen in Form einer GmbH grundsätzlich weder selbst noch mit Hilfe einer Beteiligung betreiben.

Das gilt auch, wenn sie damit - in Wahrnehmung der ihr durch § 91 Abs. 1 Nr. 9 HwO zugewiesenen Aufgabe, die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks zu fördern - den Wettbewerb zugunsten der ihr angehörenden Handwerksbetriebe zu beeinflussen sucht."..

Ist dies nicht ein Fall, mit dem sich die Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, die Länderwirtschaftsministerien) sowie der Bundesrechnungshof und die Landesrechnungshöfe befassen müssen ?

Nach Presseberichten soll das Geld zum Begleichen der Schulden des ZDH weit überwiegend von den Handwerkskammern in den Ländern gezahlt werden, die es den Rücklagen entnehmen wollen, die aus den Zwangsbeiträgen der Mitglieder gebildet worden sind.

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