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Beschlussempfehlung für den Bundesrat zum Schwarzarbeitsgesetz 2004

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.06.04 zu der Änderung des Schwarzarbeitsgesetzes den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung angerufen.

Dabei plädiert der Bundesrat unter anderem dafür, gewerberechtliche Anzeige- und Eintragungspflichten (d.h. Handwerksausübung ohne Eintragung in die Handwerksrolle) wieder in den Tatbestand der Schwarzarbeit aufzunehmen.

In der von den Bundesratsausschüssen erarbeiteten Beschlussempfehlung (pdf 119 kb) wird gefordert, daß die Handwerksausübung ohne Meisterbrief als Schwarzarbeit verfolgt werden soll.

Zwar bemängelt die Union,

aber bei der Handwerksausübung ohne Meisterbrief sind die Unionsregierten Bundesländer nicht bereit oder nicht fähig präventiv über handwerksrechtliche Abgrenzungsfragen Auskünfte zu erteilen. Dies, obwohl sie dazu verpflichtet wären, weil höchstens dann die Betroffenen abschätzen könnten, wann sie etwas verbotenes machen. In der derzeitigen Situation wird systematisch gegen den Grundsatz jeden Rechtssystems verstoßen: "Keine Strafe ohne Gesetz". Gesetze müssen nämlich so klar formuliert sein, daß die Betroffenen abschätzen können, wann sie etwas verbotenes machen. Dies ist bei der Handwerksordnung aber nicht einmal den dafür Zuständigen Behörden im vorhinein möglich - nur nach getaner Arbeit können die Behörden behaupten, daß die Tätigkeiten nicht hätten ausgeführt werden dürfen.

Die Bundesländer sind auch nicht bereit durch Deregulierung des Handwerksrechts mehr Möglichkeiten für die Selbständigkeit zu schaffen. Lieber treiben sie Menschen in die Illegalität, als Konkurrenz für ihr Klientel - die Meisterbetriebe - zuzulassen.

An der Verfolgung von Steuerhinterziehung haben die Bundesländer höchstens untergeordnetes Interesse. Wie sonst kann man verstehen, wenn sie beschließen wollen:

Zudem muss bezweifelt werden, dass die Betrachtung des Phänomens der Schwarzarbeit aus steuerrechtlicher Sicht, statt wie bisher aus eher arbeitsmarktpolitischer Sicht bessere Erfolge bei ihrer Bekämpfung zu sichern vermag.

Diese Argumentation des Bundesrates zeigt, daß es den Ländern keinesfalls darauf ankommt, Steuerhinterziehung zu verfolgen, sondern darauf daß sie ein Betätigungsraum zu haben, in dem leicht Bußgelder kassiert werden können. Es scheint für den Bundesrat nur eine untergeordnete Rolle zu spielen, ob durch die Schwarzarbeit der Wettbewerb verzerrt oder die Gemeinschaft oder die Sozialsysteme geschädigt werden. Warum sonst legt der Bundesrat so großen Wert darauf, Handwerker ohne Meisterbrief mit äußerst repressiven Methoden verfolgen zu können. Diese Unternehmer haben die selben Kosten und zahlen die selben Steuern und Sozialabgaben wie die Meisterbetriebe. Von einer Schädigung der Gemeinschaft oder der Sozialsysteme kann also keine Rede sein.

Vollkommen unverständlich ist die Behauptung des Bundesrats, "die soeben in Kraft getretene Novelle der Handwerksordnung [habe] eine Vielzahl neuer Kriterien eingeführt, die den Nachweis vorsätzlicher Schwarzarbeit [angeblich unerlaubter Handwerksausübung] nachhaltig erschweren".

Bei der Novelle der Handwerksordnung wurde lediglich die bestehende Rechtsprechung in das Gesetz umgesetzt. Die Behauptung des Bundesrates zeigt allerdings, daß die Behörden vor der Novelle die bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung nicht beachtet haben, sondern auch in den Fällen Handwerker ohne Meisterbrief verfolgt haben, in denen diese absolut rechtmäßig ihrem Gewerbe nachgingen.

Die Lüge des Bundesrats

Außerdem heißt es in der Beschlussempfehlung:

Nicht vergessen werden darf auch, dass die bisherige Schwarzarbeitsverfolgung immer den Anspruch hatte, Menschen, die ihre Existenz mit Schwarzarbeit bestritten, in die Legalität zu führen.

Es zeugt von einer nicht überbietbaren Ignoranz, wenn da behauptet wird, "die bisherige Schwarzarbeitsverfolgung hätte immer den Anspruch, Menschen, die ihre Existenz mit Schwarzarbeit bestritten, in die Legalität zu führen".

Wenn die Bundesländer dies behaupten, dann müssen sie auch beantworten,

Es entspricht nicht der Wahrheit, wenn in der Beschlussempfehlung behauptet wird, es ginge bei der Verfolgung von Betrieben ohne Meisterbrief darum, diesen Betriebe einen Weg in die Legalität zu weisen. Das Gegenteil ist der Fall. Es geht um Existenzvernichtung ! Es geht vielen Städten und Kreisen nur um Abzocke !

An einer verwaltungsrechtlicher Klärung - von verwaltungsrechtlichen Zweifelsfragen bei der Handwerksausübung - haben die Kreise kein Interesse, weil sie dabei keine Bußgelder abkassieren können.

Würde sich ein Händler so verhalten, wie die Städte und Kreise bei der Verhängung von Bußgeldern wegen angeblich unerlaubter Handwerksausübung, so würde ein solcher Geschäftsmann schnell wegen Betrugs hinter schwedische Gardinen geschickt.

Den Ermittlern geht es häufig darum möglichst hohe Bußgelder zu erzielen. Dafür werden sie gelobt, daß sie mehr Geld einnehme als sie Kosten. In vielen Kreise werden diese "Ermittler" sogar über Provisionen an den Bußgelder beteiligt !

Es geht darum den Meisterbetrieben die Konkurrenz vom Leib zu halten !

Es geht den Zünftlern darum, ihrer Klientel - den Handwerksverbänden - möglichst große Vorteile durch den Schutz vor Konkurrenz zu verschaffen !

Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns:

werden systematisch mißachtet, um mit möglichst hohen Bußgelder kurzfristig die kommunalen Kassen aufzubessern.

Aus dem Urteil 222 Ss 108-03 Owi vom OLG Celle vom 03.07.2003 geht hervor, daß ein vorher selbständiger Steuerzahler nach den Verfolgungen wegen angeblich unerlaubter Handwerksausübung von Sozialhilfe lebt. Davon soll er über einen Zeitraum von 30 Monaten ein Bußgeld von 1.000,- € abstottern. In der gleichen Zeit erhält er 30.000,- € Sozialhilfe. Möglicherweise muß Arbeitslosengeld für ehemals Angestellte gezahlt werden. Vorher gezahlte Steuern und Sozialabgaben werden nach dieser Existenzvernichtung nicht mehr gezahlt.

Ist damit der Gemeinschaft gedient ? Von der menschlichen Dimension der staatlichen Existenzvernichtung und dem Raub an Grundrechten ganz zu schweigen !

Im Gegensatz zu den kommunalen Behörden könnten der Zoll die Fach- und Rechtskompetenz aufbauen, um handwerksrechtliche Fragen beurteilen zu können. Kreise sind damit nach eigenen Aussagen regelmäßig überfordert.

Hier die vollständige Passage über die Frage ob Handwerksausübung weiterhin als Schwarzarbeit verfolgt werden soll aus der Beschlussempfehlung für die Bundesratssitzung.

Positiv erscheint, dass nunmehr die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit in einem Gesetz zusammengefasst werden und der Begriff der Schwarzarbeit in § 1 SchwarzArbG definiert wird, soweit er illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit beschreibt, für deren Verfolgung auch bisher schon Bundesbehörden zuständig waren.

Sachwidrig ist jedoch, dass nicht alle Aspekte der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit in dem Gesetz Aufnahme gefunden haben bzw. dass das bisher im Rahmen des vom Gesetzgeber beschränkten sehr erfolgreiche System der Schwarzarbeitsbekämpfung ohne belegbare Begründung ersatzlos aufgegeben werden soll.

Als gravierendste Änderung des Gesetzes wird angesehen, dass auf die Unterlassung einer Gewerbeanzeige bzw. einer Eintragung in die Handwerksrolle nicht mehr abgestellt werden soll. Die hierfür gegebene Begründung, es handele sich um "Fälle der bloßen handwerks- und gewerberechtliche Anzeigeund Eintragungspflichtverletzungen", die zu verfolgen "nicht zweckmäßig" sei, ist nicht nachvollziehbar, da diese Kriterien bisher die wesentlichen Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Schwarzarbeitsbekämpfung waren. Auch wenn die soeben in Kraft getretene Novelle der Handwerksordnung eine Vielzahl neuer Kriterien eingeführt hat, die den Nachweis vorsätzlicher Schwarzarbeit nachhaltig erschweren, bedarf es einer eingehenderen und sorgfältigeren Begründung, warum die erfahrenen dezentralen Einrichtungen und Koordinierungsgruppen für Schwarzarbeitsbekämpfung zu Gunsten weitgehend zentralisierter Gruppen der Zollverwaltung und schon bisher wenig wirksamer anderer Zusammenarbeitsbehörden ihrer Funktionen enthoben werden sollen.

Damit entfiele bundesweit nicht nur ein Verfolgungspotenzial von über 15.000 erfahrenen und ortskundigen Verfolgern. Es würden auch die Erfolge ignoriert, die die Gewerbebehörden und die Kammern, die Polizei und viele andere Beteiligte gerade in den letzten Jahren aufgebaut haben. Diese Erfolge wurden erreicht durch Intensivierung und vor allem durch die systematische Vernetzung der Arbeit - trotz völlig unzureichender Kompetenzen. Diese erfolgreiche Arbeit soll offenbar ohne Not der Schaffung einer zentralen sonst unbekannten bundespolizeilichen Einheit geopfert werden.

Nicht vergessen werden darf auch, dass die bisherige Schwarzarbeitsverfolgung immer den Anspruch hatte, Menschen, die ihre Existenz mit Schwarzarbeit bestritten, in die Legalität zu führen. Diese gesellschaftlich wichtige Arbeit kann das BMF mit seiner zentralen Einheit nicht leisten. Das wäre ein Verlust wirtschaftspolitischer Korrekturmöglichkeiten.

Zudem muss bezweifelt werden, dass die Betrachtung des Phänomens der Schwarzarbeit aus steuerrechtlicher Sicht, statt wie bisher aus eher arbeitsmarktpolitischer Sicht bessere Erfolge bei ihrer Bekämpfung zu sichern vermag. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit, wie die anderer Kriminalitätsphänomene auch, darf sich nicht allein auf repressive Maßnahmen beschränken. Sie muss vielmehr auch mit einem Konzept zur Prävention verbunden sein. Präventive Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit sind aber vor allem arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischer Natur.

(Zitiert aus Bundesrat Drucksache 386/1/04)

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