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Was erwartet mich bei der Ordnungsbehörde, Bußgeld wegen Handwerksausübung, Hausdurchsuchung, Betriebsuntersagung, Betriebsprüfung, Abmahnung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Offener Brief an den Oberbürgermeister von Neumünster

Sehr geehrter Herr Unterlehberg,

den Eingang meines Schreibens vom 29.01.2008 hatten Sie mir am 31.01.2008 bestätigt.

Nach nunmehr sechs Wochen erlaube ich mir nachzufragen, ob mittlerweile "Ergebnisse der Überprüfung" meiner Anfrage vorliegen.

Ich möchte hierbei bemerken, dass Handwerker bei der Entscheidung, ob sie einen Auftrag annehmen oder nicht auf eine kurzfristige Antwort angewiesen sind.

Wenn ein Auftraggeber seinen Auftrag ändern will, hat der Unternehmer häufig nicht länger als ein Augenzwinkern Zeit, um sich zu entscheiden, ob er den geänderten Auftrag ausführen kann oder ob er von der Auftragsausführung zurücktreten muss.

Wie soll ein Unternehmer diese Entscheidung treffen, wenn die zuständige Behörde über sechs Wochen braucht um mitzuteilen, welche Kriterien bei einer "Gesamtbetrachtung" im Sinne von § 1 Handwerksordnung eine Rolle spielen?

Ist es wirklich so schwer?

Mit freundlichen Grüßen

Anlass

Die Kreise Plön und Ostholstein sowie die Stadt Neumünster kooperieren bei der Verfolgung von Handwerkern ohne Meisterbrief. Dabei erwecken die Landräte und der Oberbürgermeister den Eindruck, die Ordnungsbehörden würden Steuerhinterzeihung verfolgen. Durch entsprechende Äußerungen - zum Beispiel mit der Vermutung Schwarzarbeit könnte abnehmen weil Handwerkerrechnungen absetzbar sind - verschleiern die Landkreise in der Öffentlichkeit, dass sie in Handwerkern ohne Meisterbrief das Grundrecht auf freie Berufsausübung rauben.

Dass die Behörden eine Interessenorganisation - die Kreishandwerkerschaft - an der Verfolgung von Handwerkern beteiligt untergräbt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Ermittlungsbehörden. Diese Unabhängigkeit von Ermittlungsbehörden ist ein wesentliches Element unserer Rechtsordnung. Wir sollen Bürger das Vertrauen haben, dass Ermittlungsbehörden nicht nur Belastendes ermitteln, sondern auch entlastende Gesichtspunkte, wozu sie verpflichtet sind, wenn sie Ermittlungsbehörden eine Interessenorganisation in Ermittlungstätigkeit einbinden.

Die Verlängerung des Kooperationsvertrags und die Beteiligung der Stadt Neumünster an diesem Vertrag hat der BUH zum Anlass genommen, sich an die Landräte mit einem Offenen Brief zu wenden.

Den Eingang des offenen Briefes hat der Oberbürgermeister von Neumünster Unterlehberg bestätigt, aber eine inhaltliche Antwort ist bis zum 19.03.2008 nicht beim BUH eingegangen.

Der Landrat Dr. Gebel vom Kreis Plön hat bisher nicht geantwortet.

Der Landrat Sager vom Kreis Ostholstein hat geantwortet und mitgeteilt, dass der Landkreis sich bei der Beurteilung, ob eine Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle besteht, auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren auf die Bewertung der Handwerkskammer stützt. Eine allgemeine Klärung handwerksrechtlicher Fragen sei nicht möglich.

Hintergrund

Durch den Kooperationsvertrag zwischen Ostholstein und Plön, wird auch die Kreishandwerkerschaft - eine Interessenvereinigung - an den Verfolgungen von Handwerkern ohne Meisterbrief beteiligt. Um den Verdacht erst gar nicht aufkommen zu lassen, dass Meisterbetriebe die Möglichkeit erhalten sich so unliebsamer Konkurrenz zu entledigen - oder die Mitgliedsbetriebe vor Verfolgungen geschützt werden, sollten derartige Kooperationen unterbleiben. Immerhin wurde gegen die Kreishandwerkerschaft Wolfsburg ein Bußgeldverfahren geführt, weil sie illegale Arbeitnehmerüberlassung organisiert hat - in einer Zeit in der sie auch die Verfolgung ihrer Konkurrenz finanziert hat.

Nach einem Pressebericht des Holsteinischen Couriers hat Neumünster auch vor 2007 mit der Kreishandwerkerschaft kooperiert.

Briefwechsel mit den Landräten der Kreise Plön und Ostholstein sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Neumünster

Weitere Informationen


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Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

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