http://www.buhev.de/ Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker
für Gewerbefreiheit auch im Handwerk - weg mit dem Meisterzwang
Start | Selbstständig ohne Meisterbrief | Probleme wegen Meisterzwang | Handwerkspolitik | Über den BUH

BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig

Wie politische Entscheidungsträger Handwerksgesellen beleidigen

Beleidigung Nr. 1:
Im Handwerk muß im Gegensatz zu anderen Gewerbearten zur Selbständigkeit eine Prüfung abgelegt werden. Wer einen Einzelhandelsladen oder eine Versicherungsagentur eröffnet braucht keinerlei Befähigungsnachweis. Die politischen Entscheidungsträger unterstellen, daß Handwerker sich selbständig machen würden, ohne sich die nötigen Kenntnisse - wie auch immer - anzueignen. Den Handwerkern wird so Dummheit unterstellt, nicht selber zu wissen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten sie brauchen!
Hierzu eine Satire.
Beleidigung Nr. 2:
Handwerker aus anderen EU-Staaten brauchen in Deutschland keine Meisterprüfung nachweisen. An sie werden wesentlich geringere Anforderungen gestellt. Sind deutsche Handwerker schlechter als Handwerker aus anderen EU-Staaten? Die hieraus resultierend Inländerdiskriminierung wurde in Österreich durch den Verfassungsgerichtshof beseitigt! Der österreichische Verfassungsgerichtshof kam zu der Erkenntnis, daß Österreicher nicht schlechter sind als die Handwerker aus Europäischen Ländern. In Deutschland ist man ebenfalls der Auffassung, dass die Österreicher besser als die Deutschen sind und deshalb brauchen auch die Österreicher keinen Meisterprüfung.
Beleidigung Nr. 3:
Die Deutschen schwärmen gerne über die deutsche Berufsausbildung. Man geht allgemein davon aus, daß die Handwerksgesellen etwas können. Der Gesetzgeber behauptet aber das Gegenteil. Handwerksgesellen dürfen nur unselbständig arbeiten. Das selbständige Arbeiten traut er ihnen nicht zu, und deshalb müssen wir zuerst die Meisterprüfung machen. Trotz der angeblich guten Ausbildung halten die politischen Entscheidungsträger Handwerksgesellen für unfähig selbständig zu arbeiten.
Beleidigung Nr. 4:
Die politischen Entscheidungsträger vertreten die Ansicht, daß die Gesellen so schlecht sind, daß ein Meister aus einem anderen Gewerk ihre Arbeit besser ausführen lassen kann.
Beispiel: Radio- und Fernsehtechnikergesellen sind angeblich so schlecht, daß zwar Büroinformationselektronikermeister selbständig Geräte der Unterhaltungselektronik bauen und reparieren dürfen, die Radio- und Fernsehtechnikergesellen selbst jedoch nicht.
Beleidigung Nr. 5:
Die Entscheidungsträger meinen, es gäbe im Handwerk keinen Hochbegabten. Selbst von den besten Handwerker werden drei Gesellenjahre für die Zulassung zur Meisterprüfung gefordert. (In der Praxis sogar entgegen der gesetzlichen Regelung die Gesellenprüfung im selben Handwerk). Weiter meinen die Entscheidungsträger, daß Handwerker mindestens sechs Jahre (Ausbildung und Gesellenzeit) brauchen, um selbständig. Hochbegabung ist beleidigender Weise auch kein Grund für einen Ausnahmebewilligung.
Beleidigung Nr. 6:
Die Entscheidungsträger meinen auch, daß die Handwerkslehrlinge dümmer sind, als ihre Kollegen aus der Industrie. Deshalb müssen Ihre Ausbilder eine besondere Weiterbildung durchlaufen. Im Gegensatz zu Industrie und Handel reicht im Handwerk nicht die Ausbildereignungsprüfung, um Ausbilden zu dürfen. Im Handwerk müssen die Ausbilder Meister sein. (In der täglichen Praxis hat sich jedoch soviel Vernunft durchgesetzt, daß die Ausbildung fast ausschließlich von Gesellen geleistet wird. Schon diese Praxis zeigt, daß der Meisterzwang ungerechtfertigt ist.)
Beleidigung Nr. 7:
Die Entscheidungsträger meinen, unter Handwerkern gäbe es keine Autodidakten. Voraussetzung für die Meisterprüfung ist nach wie die Gesellenprüfung. Die dafür erforderlichen Kenntnisse darf man sich nicht selbst angeeignet haben, sondern erst nach einer regulären Berufsausbildung unter Beweis stellen. (Diese Beleidigung wird in Österreich beseitigt. Dort soll in Zukunft nur noch die Volljährigkeit Voraussetzung zur Zulassung zur Meisterprüfung sein.)

Weitere Informationen


http://www.buhev.de/

Bei Anmerkungen und Kritik freut sich der BUH über email, Post oder FAX an die Geschäftsstelle.

BUH e.V.: Artilleriestr. 6, 27283 Verden,
Tel: 04231-9566679, Fax: 04231-9566681, mail: BUHev-Buro


Startseite | Nachrichten | Handwerkspolitik | Presse | Handwerksrecht | Archiv/Suche | Links | Kontakt/Impressum