BUH-Stellungnahmen, Argumente gegen den Meisterzwang, Studien zum Meisterzwang, Thesen zum Meisterzwang Qualität, Ausbildungsleistung, Inländerdiskriminierung, Meisterzwang ist verfassungswidrig
Wie politische Entscheidungsträger Handwerksgesellen beleidigen
Beleidigung Nr. 1:
Im Handwerk muß im Gegensatz zu anderen Gewerbearten
zur Selbständigkeit eine Prüfung abgelegt werden. Wer
einen Einzelhandelsladen oder eine Versicherungsagentur
eröffnet braucht keinerlei Befähigungsnachweis. Die
politischen Entscheidungsträger unterstellen, daß Handwerker
sich selbständig machen würden, ohne sich die nötigen
Kenntnisse - wie auch immer - anzueignen. Den Handwerkern
wird so Dummheit unterstellt, nicht selber zu wissen,
welche Kenntnisse und Fertigkeiten sie brauchen!
Hierzu eine Satire.
Beleidigung Nr. 2:
Handwerker aus anderen EU-Staaten brauchen in
Deutschland keine Meisterprüfung nachweisen. An sie
werden wesentlich geringere Anforderungen gestellt.
Sind deutsche Handwerker schlechter als Handwerker aus
anderen EU-Staaten? Die hieraus resultierend
Inländerdiskriminierung
wurde in Österreich durch den
Verfassungsgerichtshof beseitigt! Der österreichische
Verfassungsgerichtshof kam zu der Erkenntnis, daß
Österreicher nicht schlechter sind als die Handwerker
aus Europäischen Ländern. In Deutschland ist man ebenfalls
der Auffassung, dass die Österreicher besser als die
Deutschen sind und deshalb brauchen auch die Österreicher
keinen Meisterprüfung.
Beleidigung Nr. 3:
Die Deutschen schwärmen gerne über die deutsche
Berufsausbildung. Man geht allgemein davon aus, daß die
Handwerksgesellen etwas können. Der Gesetzgeber behauptet
aber das Gegenteil. Handwerksgesellen dürfen nur unselbständig
arbeiten. Das selbständige Arbeiten traut er ihnen nicht zu,
und deshalb müssen wir zuerst die Meisterprüfung machen. Trotz
der angeblich guten Ausbildung halten die politischen
Entscheidungsträger Handwerksgesellen für unfähig selbständig
zu arbeiten.
Beleidigung Nr. 4:
Die politischen Entscheidungsträger vertreten die Ansicht,
daß die Gesellen so schlecht sind, daß ein Meister aus einem
anderen Gewerk ihre Arbeit besser ausführen lassen kann.
Beispiel: Radio- und Fernsehtechnikergesellen sind angeblich so
schlecht, daß zwar Büroinformationselektronikermeister selbständig
Geräte der Unterhaltungselektronik bauen und reparieren dürfen,
die Radio- und Fernsehtechnikergesellen selbst jedoch nicht.
Beleidigung Nr. 5:
Die Entscheidungsträger meinen, es gäbe im Handwerk
keinen Hochbegabten. Selbst von den besten Handwerker
werden drei Gesellenjahre für die Zulassung zur
Meisterprüfung gefordert. (In der Praxis sogar entgegen
der gesetzlichen Regelung die Gesellenprüfung im selben
Handwerk). Weiter meinen die Entscheidungsträger, daß
Handwerker mindestens sechs Jahre (Ausbildung und
Gesellenzeit) brauchen, um selbständig. Hochbegabung ist
beleidigender Weise auch kein Grund für einen Ausnahmebewilligung.
Beleidigung Nr. 6:
Die Entscheidungsträger meinen auch, daß die
Handwerkslehrlinge dümmer sind, als ihre Kollegen aus
der Industrie. Deshalb müssen Ihre Ausbilder eine besondere
Weiterbildung durchlaufen. Im Gegensatz zu Industrie und
Handel reicht im Handwerk nicht die Ausbildereignungsprüfung,
um Ausbilden zu dürfen. Im Handwerk müssen die Ausbilder
Meister sein. (In der täglichen Praxis hat sich jedoch
soviel Vernunft durchgesetzt, daß die Ausbildung fast
ausschließlich von Gesellen geleistet wird. Schon diese
Praxis zeigt, daß der Meisterzwang ungerechtfertigt ist.)
Beleidigung Nr. 7:
Die Entscheidungsträger meinen, unter Handwerkern gäbe
es keine Autodidakten. Voraussetzung für die Meisterprüfung
ist nach wie die Gesellenprüfung. Die dafür erforderlichen
Kenntnisse darf man sich nicht selbst angeeignet haben,
sondern erst nach einer regulären Berufsausbildung unter
Beweis stellen. (Diese Beleidigung wird in Österreich
beseitigt. Dort soll in Zukunft nur noch die Volljährigkeit
Voraussetzung zur Zulassung zur Meisterprüfung sein.)
Weitere Informationen
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mail: BUHev-Buro
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