Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker Reisegewerbe, Minderhandwerk, Freie Tätigkeiten, Unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb, Handwerksähnliche Gewerbe, Zulassungsfreie Gewerbe, Ausnahmebewilligungen, Altgesellenregelung, Meisterprüfung, Probleme mit Behörden?
NICHT MEHR GÜLTIG! - Anlage B1 der HwO gültig zwischen 2004 und 2020Mit der Handwerksnovelle 2003 wurden 53 Handwerke vom Meisterzwang befreit. Die darin verzeichneten Handwerke können nun auch ohne Meisterbrief und ohne Gesellenbrief selbständig ausgeübt werden. Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung - Zulassungsfreie Handwerke:
1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Weitere Informationen |
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